Fährst du diesen Winter mit dem Auto in den Skiurlaub? Dann hast du es mit einem Wirrwarr an Regeln zu tun. In Deutschland ist das Fahren mit Winterreifen verpflichtend und in Österreich ebenfalls. Dafür gelten feste Daten und die Pflicht greift oft nur bei „winterlichen Verhältnissen“. In diesem Blog liest du alles über die Regeln zu Winterreifen für deine Fahrt in den Skiurlaub. So hast du alle Infos auf einen Blick!
Zuerst eins vorweg: Welche Voraussetzungen muss ein Winterreifen erfüllen?
Die Regeln können von Land zu Land unterschiedlich sein, aber im Großen und Ganzen gilt:
- 3PMSF-Symbol: Ein Reifen gilt als Winterreifen, wenn er über das spezielle Alpine-Symbol mit Schneeflocke verfügt. Auch bekannt als 3 Peak Mountain Snowflake (3PMSF).
- M+S/MS oder M&S: In einigen Ländern wird auch ein Reifen mit alleiniger Kennzeichnung M+S, MS oder M&S (Matsch und Schnee) als Winterreifen akzeptiert. Achtung: nicht in Deutschland!
- Profiltiefe: variiert je nach Land; 1,6 mm ist gesetzlich vorgeschrieben, aber 4 mm wird empfohlen (und sind in Österreich sogar Pflicht).
- Schneeketten: Zusätzlich zu einer Winterreifenpflicht kann es vorgeschrieben sein, bei schneebedeckter oder vereister Fahrbahn Schneeketten anzulegen. Fahr also niemals ohne Schneeketten in den Skiurlaub.
Das sind die Regeln zu Winterreifen pro Land:
Wenn du in den Skiurlaub fährst, durchquerst du mehrere Länder auf dem Weg zu deinem Ziel. Deshalb ist es wichtig, in all diesen Ländern die jeweiligen Regeln für Winterreifen einzuhalten. Nachfolgend listen wir alle Länder auf, durch die du möglicherweise fährst oder in denen dein Urlaubsziel liegt.
Niederlande: nicht Pflicht, aber empfohlen
- Winterreifen: nicht vorgeschrieben, aber bei winterlichen Verhältnissen wird empfohlen, mit Winterreifen zu fahren.
- Spikereifen: in den Niederlanden verboten, da sie zu große Schäden am Straßenbelag verursachen.
- Schneeketten: auf öffentlichen Straßen verboten, da sie den Belag beschädigen und die Verkehrssicherheit gefährden können. In Ausnahmefällen kann es Genehmigungen geben; hierzu musst du die zuständige Straßenbehörde kontaktieren.
Belgien: nicht Pflicht, aber empfohlen
- Winterreifen: nicht verpflichtend, aber bei winterlichen Verhältnissen dringend empfohlen.
- Anforderungen an Winterreifen in Belgien: Mindestprofiltiefe 1,6 mm, empfohlen werden 4 mm.
- Spikereifen: verboten, es sei denn, der Verkehrsminister erlässt eine Ausnahme und erlaubt deren Verwendung bei winterlichem Wetter.
- Schneeketten: nur, wenn die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind.
Deutschland: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen
- Winterreifen: situative Winterreifenpflicht – bei winterlichen Verhältnissen wie Schnee, Eis oder Schneematsch ist das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben.
- Wann verpflichtend: kein offizielles Datum festgelegt, als Faustregel gilt jedoch von Oktober bis Ostern.
- Anforderungen an Winterreifen in Deutschland: Reifen müssen das Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol, 3PMSF/Three-Peak-Mountain-Snowflake) tragen. Dieses darf in Kombination mit der M+S-Kennzeichnung vorkommen, Reifen mit alleiniger M+S-Kennzeichnung gelten jedoch nicht als Winterreifen. Mindestprofiltiefe 1,6 mm – 4 mm werden empfohlen. Montage an allen vier Rädern.
- Bußgeld: 60,– €, bei Behinderung anderer 80,– €.
- Ganzjahresreifen: erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen.
- Schneeketten: auf bestimmten Strecken verpflichtend, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird.
- Winterreifen und Schneeketten in Deutschland: Diese Regeln gelten
Frankreich: Pflicht in bestimmten (Berg-)Regionen (1. November – 31. März)
- Winterreifen: In der Winterperiode in bestimmten Bergregionen (u. a. Alpen, Jura, Zentralmassiv, Pyrenäen und Vogesen) verpflichtend, es sei denn, du hast Schneeketten dabei.
- Wann verpflichtend: vom 1. November bis 31. März.
- Anforderungen an Winterreifen in Frankreich: Nur Winterreifen mit Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol/3PMSF/Three-Peak-Mountain-Snowflake) werden als Winterreifen akzeptiert. Die Winterreifenpflicht wird durch ein Verkehrszeichen angezeigt.
- Bußgeld: 100,– € und wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Strafe bis zu 10.000,– € betragen.
- Schneeketten: In bestimmten Zonen vom 1. November bis 31. März vorgeschrieben, sofern du nicht auf Winterreifen fährst. Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten: 50 km/h.
- Frankreichs Winterreifenpflicht: Wo sie gilt – und was wichtig ist
Österreich: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen (1. November – 15. April)
- Winterreifen: abhängig verpflichtend bei winterlichen Verhältnissen wie Schnee, Eis und Schneematsch.
- Wann verpflichtend: vom 1. November bis 15. April.
- Anforderungen an Winterreifen in Österreich: Reifen müssen die Kennzeichnung M+S, MS oder M&S (Mud & Snow) tragen. Reifen mit alleiniger Alpine-Kennzeichnung (Schneeflockensymbol) werden ebenfalls als Winterreifen anerkannt; anders als in Deutschland ist dieses Symbol in Österreich jedoch nicht zwingend. Mindestprofiltiefe 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm). Montage an allen vier Rädern.
- Bußgeld: 100,– € und wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Strafe bis zu 10.000,– € betragen.
- Ganzjahresreifen: erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol oder die MS-Kennzeichnung besitzen.
- Schneeketten: als Alternative zu Winterreifen möglich, jedoch nur, wenn die Straße vollständig mit Schnee bedeckt ist. Schneeketten sind verpflichtend, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird.
- Ab 1. November herrscht wieder Winterreifenpflicht in Österreich
Italien: verpflichtend in einigen Regionen
- Winterreifen: In bestimmten Regionen und auf bestimmten Straßen bei winterlichen Verhältnissen Pflicht, sofern nicht Schneeketten im Auto vorhanden sind. Die Pflicht wird durch ein Verkehrszeichen mit dem Text „obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo“ angezeigt.
- Wann: vom 15. November bis 15. April. Diese Periode kann je nach Witterung vorgezogen oder verlängert werden.
- Anforderungen an Winterreifen in Italien: Reifen müssen die Kennzeichnung M+S, M&S, M/S, MS oder M-S tragen, gegebenenfalls mit dem Alpine-Symbol 3PMSF. FahrerInnen müssen die vom Reifenhersteller vorgegebene Höchstgeschwindigkeit beachten; Montage an allen Rädern empfohlen.
- Bußgeld: kann je nach Ort (innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften) mehr als 300,– € betragen.
- Ganzjahresreifen: als Alternative zu Winterreifen und Schneeketten zulässig, sofern sie die MS-Kennzeichnung tragen.
- Schneeketten: als Alternative zu Winterreifen möglich; es wird jedoch empfohlen, immer ein Set mitzuführen.
- Winterreifen und Schneeketten in Italien: das sind die Regeln
Schweiz: nicht verpflichtend, aber…
- Winterreifen: in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber mit einem Aber. Nach dem Straßenverkehrsgesetz (Art. 31) musst du dein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben und der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr nachkommen.
- Wann: Auch wenn keine Pflicht besteht, ist es ratsam, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren.
- Anforderungen an Winterreifen in der Schweiz: Egal, ob Winter- oder Sommerreifen – die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen; 4 mm werden für Winterreifen empfohlen.
- Bußgeld: Bei weniger als 1,6 mm Profiltiefe droht eine Strafe von CHF 100. Verursachst du ohne Winterreifen einen Unfall, riskierst du hohe Bußgelder, Führerscheinentzug und Probleme mit der Versicherung. Das Schweizer Recht verweist zudem darauf, dass man das Auto bei unpassenden Bedingungen besser stehenlassen sollte.
- Schneeketten: verpflichtend, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird und die Straße mit Schnee/Eis bedeckt ist.
- Winterreifen und Schneeketten Schweiz: Das sind die Regeln
Luxemburg: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen
- Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen wie Schnee, Eis, Schneematsch oder Glätte.
- Wann: Es gibt kein festes Anfangs- oder Enddatum. Die Pflicht hängt von den winterlichen Verhältnissen ab und kann den ganzen Winter über gelten, aber auch schon im Herbst oder im Frühling auftreten. Du musst also jederzeit in der Lage sein, der Regel zu entsprechen.
- Anforderungen an Winterreifen in Luxemburg: Winterreifen müssen die MS-Kennzeichnung (M+S, MS oder M&S) und/oder das Alpine-Symbol tragen. Es dürfen keine unterschiedlichen Reifentypen montiert werden; alle vier Reifen müssen vom gleichen Typ sein.
- Bußgeld: Bei Verstößen erhältst du eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 74,– €.
- Ganzjahresreifen: als Alternative zu Winterreifen und Schneeketten zulässig, jedoch mit MS-Kennzeichnung.
- Schneeketten: nicht Pflicht und nur erlaubt, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Tschechien: Winterreifen bei winterlichen Bedingungen verpflichtend
- Winterreifen: In Tschechien gilt eine situative Winterreifenpflicht. Winterreifen sind verpflichtend bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Eis, Glätte oder wenn entsprechende Wetterverhältnisse erwartet werden.
- Wann: Zusätzlich gibt es einen festen Zeitraum: Vom 1. November bis 31. März müssen Winterreifen montiert sein, wenn winterliche Bedingungen herrschen oder nach Prognose wahrscheinlich sind. Bei trockenen Straßen besteht in diesem Zeitraum keine generelle Pflicht – aber Vorsicht: Die Polizei kann die Nutzung dennoch anordnen, wenn sie es für notwendig hält.
- Anforderungen an Winterreifen in Tschechien: Mindestprofiltiefe: mindestens 4 mm für alle M+S- oder 3PMSF-Winterreifen. Die Reifen müssen an allen vier Rädern montiert sein. Akzeptiert werden Reifen mit M+S/MS/M&S sowie solche mit 3PMSF-Symbol.
- Bußgeld: Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu ca. 2.000 CZK (etwa 80,– €). Bei Verkehrsbehinderung oder Unfällen kann es teurer werden.
- Ganzjahresreifen: Erlaubt, sofern sie die M+S-Kennzeichnung tragen. 3PMSF wird empfohlen.
- Schneeketten: Pflicht, wenn es durch ein Verkehrszeichen vorgeschrieben ist. Sie dürfen nur auf vollständig schneebedeckten Straßen verwendet werden.
Slowakei: Winterreifen bei winterlichen Bedingungen verpflichtend
- Winterreifen: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Winterreifen sind verpflichtend bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Eis, Schneematsch oder Glätte.
- Wann: Für PKW gibt es keine feste Jahresfrist – Winterreifen müssen genutzt werden, sobald winterliche Bedingungen herrschen. Für LKW über 3,5 t gilt eine feste Pflicht vom 15. November bis 31. März (mindestens auf der Antriebsachse).
- Anforderungen an Winterreifen in der Slowakei: Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt mindestens 3 mm (empfohlen werden 4 mm). Anerkannt werden Reifen mit M+S/MS/M&S oder 3PMSF-Symbol. Die Montage an allen vier Rädern wird dringend empfohlen.
- Bußgeld: Bei Verstößen können Strafen von bis zu rund 60,– bis 100,– € verhängt werden. Bei Verkehrsbehinderung oder Unfällen besteht die Möglichkeit, dass die Kosten deutlich höher ausfallen.
- Ganzjahresreifen: Erlaubt, sofern sie die M+S- oder 3PMSF-Kennzeichnung tragen.
- Schneeketten: Erlaubt und teilweise vorgeschrieben, wenn dies per Verkehrszeichen angezeigt wird. Schneeketten dürfen nur bei vollständig schneebedeckter oder vereister Fahrbahn verwendet werden.
Achtung: Regeln können sich ändern. Prüfe vor der Abfahrt immer noch einmal die Website eines Automobilclubs oder die Regierungsseite des Landes, in das du fährst beziehungsweise durch das du reist.
Praktische Tipps für den Einsatz von Winterreifen
- Plane den Reifenwechsel rechtzeitig: In Deutschland gibt es zwar keine Winterreifenpflicht, aber es wird empfohlen, im Winter auf Winterreifen zu wechseln. Vereinbare rechtzeitig den saisonalen Reifenwechsel in der Werkstatt – besonders vor deiner Fahrt in den Skiurlaub.
- Prüfe die Reifen: Lass die Reifen in der Werkstatt auf Verschleiß und Profiltiefe kontrollieren. Die empfohlenen/maximalen Profiltiefen in mm können je nach Land variieren.
- Rechtzeitig ersetzen: Winterreifen halten nicht ewig. Ihre Lebensdauer hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Laufleistung und Alter (ab Herstellungsdatum). Denk nicht: „Ach, die halten noch eine Saison“ – ersetze sie, wenn es nötig ist, und lass dich in der Werkstatt beraten.
- Halte dich an die Regeln des Landes, durch das du fährst: Oben hast du gesehen, dass die Vorschriften je Land unterschiedlich sind. Stelle sicher, dass du in allen durchfahrenen Ländern die Vorschriften erfüllst.
- Vier gleiche Winterreifen: Das ist nicht nur in einigen Ländern Pflicht, es ist auch deutlich sicherer. Das Mischen unterschiedlicher Typen/Marken kann das Fahrverhalten unvorhersehbar machen.
- Nimm immer Schneeketten mit: Es kann Situationen geben, in denen du Schneeketten verwenden musst oder willst. Nimm daher immer ein Set mit.
- Prüfe Mietwagen: In manchen Ländern sind Winterreifen bei Mietwagen nicht standardmäßig enthalten. Kläre das im Voraus und bestelle bei Bedarf explizit ein Fahrzeug mit Winterausstattung.