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Absicherung im Wintersport: Wer zahlt bei einem Skiunfall?

Rettungseinsatz bei Skiunfall auf der Piste

Für uns Wintersportfans gibt es kaum etwas Schöneres als Skiurlaub in den Bergen. Leider passieren auf den Pisten jedoch auch viele Unfälle, die für Beteiligte teuer werden können. Deshalb sollte man sich vor dem Skiurlaub um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Wir haben für dich einige wichtige Informationen und Tipps gesammelt, auf die du bei Versicherungen im Wintersport achten solltest.

Skiunfall im Skiurlaub

Jedes Jahr pünktlich in den Weihnachtsferien und den Winterferien zieht es Wintersportfans in die europäischen Hoch- und Mittelgebirge. Der Skiurlaub im Winter gehört einfach dazu. Dann geht’s um Entspannung, vielleicht auch ein bisschen Party beim Aprés-Ski und Fun pur auf der Piste. Aber: Jedes Jahr passieren auf den Pisten Unfälle. Wie schnell es dabei zu gefährlichen Verletzungen kommen kann, zeigen prominente Beispiele, wie Rekordrennfahrer Michael Schumacher oder Prinz Johan Friso, der in der Folge seines Skiunfalls, ausgelöst durch eine Lawine nach Monaten im Koma verstarb.

Prävention ist besser als Nachsicht

Sowohl als Verursacher eines Skiunfalls als auch als anderweitig Beteiligter kann es für dich teuer werden. Hohe Kosten durch Schadenersatz, Arbeitsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderung sind nur ein Teil der Probleme, die für dich entstehen. Bevor du dich in den Skiurlaub begibst, solltest du dir deshalb einen ausreichenden Versicherungsschutz aufbauen, dabei aber einige grundlegende Dinge beachten. Wir haben für dich im Folgenden wichtige Informationen und Tipps zusammengestellt.

Mögliche Folgen eines Skiunfalls

Was kann bei einem Skiunfall alles passieren? Die Palette reicht von relativ harmlosen Folgen – etwa, wenn sich ein Stock verbiegt, oder sich dein Ski nicht rechtzeitig löst. Es gibt aber auch deutlich heftigere Konsequenzen. Ein direkter Zusammenstoß bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h kann starke Energien entfalten, was in einem Weichteil-Trauma oder Knochenbrüchen gipfeln kann. Zu den typischen Verletzungsfolgen der Unfälle mit Ski oder Snowboard gehören:

  • Bänderrisse: etwa vom Kreuzband oder Außenband
  • Schäden am Knorpel: Auch sie können eine Folge der starken Kräfte und Fehlbelastungen sein. Häufig treten zum Beispiel Verletzungen im Bereich des Meniskus auf. Es kann zum Einriss oder einem kompletten Abriss der betroffenen Bänder, Sehnen oder Knorpelkörper kommen.
  • Frakturen: Oft kommt es aber auch zu Frakturen, die alle Körperpartien betreffen können und besonders häufig im Bereich der Beine und auch Arme anzutreffen sind. Auch Kopfverletzungen sind keine Seltenheit. Trägst du einen Helm, ist das Risiko zwar geringer – aber eben auch nicht zu 100% ausgeschlossen.
  • Der Thorax: bleibt ebenso ein gefährdeter Bereich. So schwere Stürze ohne Fremdverschulden sind zwar selten – aber auch nicht ausgeschlossen.

Letztlich lässt sich festhalten: entsprechende Verletzungen haben oft sehr unangenehme Folgen und sorgen für lange persönliche Ausfallzeiten.

Unfall auf der Skipiste

Welche Schäden gelten beim Skiunfall für die Versicherung?

Rein versicherungsrechtlich lassen sich die Konsequenzen einer kleinen Unachtsamkeit auf der Piste in drei Gruppen aufteilen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Letztere werden für dich nicht als ein direkter Vermögensschaden in Erscheinung treten, sondern eher in der Form, dass es zu einem Verdienstausfall durch längere Krankheit oder zu einer Erwerbsminderung kommt. Gerade hier liegt auch eines der unkalkulierbaren finanziellen Risiken. Ein lebenslanger Rentenanspruch ist ohne Versicherung nur aus dem Einkommen in der Regel unmöglich finanzierbar.

Welchen Personenkreis treffen die Schäden?

  • Verunfallte Person: Betroffene Person ist Verursacher
    Skiunfälle können ohne Fremdverschulden nur die verunfallte Person betreffen. Einmal auf der Piste nicht aufgepasst oder doch schon das Aprés Ski vorgezogen – und dein Kreuzband ist gerissen. In diesem Fall hast du nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen zu kämpfen, sondern auch mit finanziellen den Auswirkungen deines Skiunfalls – wobei in den ersten sechs Wochen immer noch die Lohnfortzahlung greift.
  • Unfallgegner: Es gibt einen anderen Verursacher
    Ein nicht geringer Prozentsatz der Skiunfälle auf den Pisten der Alpen betrifft die Beteiligung Dritter. Die Palette der Schäden erstreckt sich auf leichte Blessuren, wie kaputte Ski-Stöcke oder blaue Flecken, bis hin zu schwerwiegenden Verletzungen. Diese können sogar auf Dauer zu Einschränkungen führen.
  • Angehörige: Wenn Familienmitglieder betroffen sind
    Eine Personengruppe, die sehr direkt von einem Skiunfall betroffen sein kann. Werden Kinder verletzt und müssen stationär behandelt werden, verlängern Eltern schnell ihren Aufenthalt – was zusätzlich Geld kostet. Aber auch eine frühere Abreise oder Pflegebedürftigkeit kann Angehörige vor Herausforderungen stellen.

Die Krankenversicherung

Je nach Schwere der Verletzungen kann eine stationäre Behandlung erforderlich sein – was finanziell durchaus zum Problem wird. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Diese erfasst jeden Bundesbürger und ist im Versicherungsvertragsgesetz VVG festgelegt. Das heißt, dass theoretisch die Behandlungskosten bei einem Skiunfall in den deutschen Hoch- und Mittelgebirgen gedeckt sind.

  • Versicherungspflicht in der GKV: Diese wird automatisch umgesetzt – durch die Pflichtmitgliedschaft von Beschäftigten. Über das SGB V wird festgehalten, dass bis zum Erreichen festgelegter Einkommensgrenzen alle Beschäftigten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Bei einem Wechsel oder dem Ende der Pflichtmitgliedschaft (und dem Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder PKV) ist der nahtlose Übergang in die neue Versicherung immer nachzuweisen. Kinder und Auszubildende können sich im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse absichern.
  • Versicherungspflicht in der PKV: Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist die Mitgliedschaft natürlich schwerer zu kontrollieren. Hier ist das VVG für die Pflichtversicherung maßgebend. Kontrolliert wird beim Wechsel der Versicherung.

Wie gelten private und gesetzliche Krankenversicherung bei Skiunfällen im Ausland?

Gerade im Zusammenhang mit der GKV musst du unbedingt ganz genau hinschauen. Hintergrund: Laut SGB V ist die Geltung der GKV auf Deutschland beschränkt. Im Ausland sind bilaterale Verträge entscheidend, ob Kassenversicherte Leistungen in Anspruch nehmen können. Daher ist empfehlenswert, für den Skiurlaub eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Tarife gelten im Regelfall einige Wochen und decken einen gewöhnlichen Auslandsaufenthalt ab. Bist du privatversichert, hast du hinsichtlich der Gültigkeit deutlich bessere Karten. Hier ist ein EU-weiter Schutz normalerweise dabei. 


Tipp: Um dir die Tarifsuche etwas leichter zu gestalten, solltest du dabei einen Vergleich von Privaten Krankenversicherungen nutzen, um dir dort die verschiedenen Optionen anzuschauen. So stellst du sicher, dass du am Ende auch einen passenden Versicherungstarif mit Auslandsgültigkeit gewählt hast.

Auslandskrankenversicherung: worauf muss man achten?

Hinsichtlich der Entscheidung für eine zusätzliche Auslandsversicherung solltest du nicht die erstbeste Option wählen. Du musst dich an dieser Stelle unbedingt mit den unterschiedlichen enthaltenen Leistungen der verschiedenen Angebote auseinandersetzen. Da im Ausland ein Risiko besteht, auf dem Niveau eines Privatversicherten behandelt zu werden, muss eine Auslandskrankenversicherung diese finanzielle Lücke in jedem Fall schließen. Ein zweiter Punkt ist die Frage nach der Begleitung von Eltern für den Fall, dass Minderjährige (bis mindestens 12 Jahre) nach einem Skiunfall behandelt werden müssen.

 

Beachte: In jedem Fall gehört in die Auslandskrankenversicherung auch eine Absicherung des Rücktransports. Dieser kann sonst wirklich teuer für dich werden. Eine Fortsetzung der Behandlung nahe dem Wohnsitz empfinden viele Betroffene als die bessere und angenehmere Variante.

Haftpflichtversicherung: Eine absolut wichtige Basisabsicherung

Wenn dir ein Skiunfall passiert, bei dem weder Dritte auf der Piste noch deren Eigentum in Mitleidenschaft gezogen wird, hast nur du– und vielleicht deine Angehörigen – das Nachsehen. Was aber passiert, wenn auch Dritte betroffen sind? Sachschäden sind an diesem Punkt nur eine Seite der Medaille. Ein kaputter Ski oder Schneezaun sind ärgerlich, lassen sich finanziell aber verkraften. Richtig teuer werden allerdings Personenschäden. Um was kann es hier gehen?

  • Erstattung von Behandlungskosten: Geschädigte oder deren Versicherungen können einen Schadenersatzanspruch für die Behandlung und den erforderlichen Transport an dich stellen. An diesem Punkt sind hohe vier- bis fünfstellige Summen und darüber hinaus durchaus ein denkbares Szenario.
  • Schadenersatz für Sachschäden: Rechne grundsätzlich damit, dass du als Verursacher eines Unfalls die Sachschäden zu ersetzen hast. Diese können ganz unterschiedlich ausfallen – in der Höhe wie auch im Hinblick auf die Art und Weise, wie der Schaden zustande kommt. Das finanzielle Risiko wird in den meisten Fällen an dieser Stelle aber überschaubar sein.
  • Schadenersatz für Verdienstausfälle: Als Verursacher eines Skiunfalls musst du ebenfalls mit Ansprüchen auf Schadenersatz auf Grund von Verdienstausfällen rechnen. Besonders eine dauerhafte Erwerbsminderung kann an dieser Stelle zu einem erheblichen finanziellen Problem werden. Hier stehen schnell riesige Summen im Raum, die jeden Durchschnittsverdiener an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit und darüber hinaus bringen.
Helikoptereinsatz bei Skiunfall auf der Piste

Personenabdeckung mit der Haftpflicht

Gegen diese finanziellen Risiken lässt sich mit der privaten Haftpflichtversicherung vorsorgen. Das Gute: Mit einem solchen Vertrag bist nicht nur du als der Versicherungsnehmer allein geschützt. In der Regel ermöglichen die Versicherer eine Ausdehnung des Schutzes auf deine Familienangehörigen – also deinen Partner und auch deine Kinder. Neben dem Skiurlaub deckt deine Haftpflicht-Police im Übrigen das Haftpflicht-Segment im Alltag. Wenn deine Kinder mit dem Rad beim Nachbarn eine Delle im Auto hinterlassen oder du beim Einkauf den Lack eines geparkten Autos zerkratzt – hier helfen private Haftpflichttarife unkompliziert weiter.

Das braucht eine Haftpflichtversicherung

Wichtig für den Abschluss ist in jedem Fall, die versicherte Summe in den einzelnen Schadenskategorien nicht zu niedrig anzusetzen. Als zweiter wichtiger Punkt kommt hinzu, dass Mietsachschäden mitversichert sein sollten. Das betrifft den Skiunfall bedingt – etwa im Zusammenhang mit dem Ski-Leihe. Über den Einschluss solcher Mietsachschäden sind in erster Linie deine Mietwohnung und das Ferien-Appartement mit abgedeckt.

 

Achtung: Jeder Versicherungsnehmer muss sich intensiv mit der Frage befassen, wie die Kinder in den Tarifen versichert sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gegen böse Überraschungen

Viele gesundheitliche Folgen eines Skiunfalls heilen folgenlos aus. Aber: Komplizierte Brüche, schwierige Frakturen der Hand oder – was noch schlimmer ist – Schädigungen des Gehirns und der Wirbelsäule können häufig Langzeitfolgen haben. Und die sind schwer einzuschätzen. Du kannst dich in der Regel darauf verlassen, vom Unfallgegner eine Entschädigung zu erhalten, sofern er der Verursacher oder mitschuldig ist. Allerdings steht die Frage im Raum, wie du als alleiniger Unfallverursacher entschädigt wirst. Und was passiert, wenn der Verantwortliche weder eine Versicherung hat, noch finanziell den Schaden tragen kann?

Eine Absicherung für das Risiko der Erwerbsminderung stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU-Versicherung – dar. Hiermit kannst du gegen viele Risiken vorsorgen, welche deine Erwerbsfähigkeit beeinflussen, wie:

  • Krankheiten
  • Unfälle

Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Kern zielt die BU-Versicherung immer auf die Zahlung einer Rente ab. Deren Höhe ist durch dich als Versicherter frei wählbar, wird von Versicherungen nicht selten aber auf die Höhe deines Nettoeinkommens beschränkt. Wie hoch die Absicherung über die BU-Versicherung sein sollte, richtet sich nicht nur nach deinem bisherigen Einkommen, sondern in erster Linie deinem tatsächlichen Bedarf. Miete, Lebenshaltung und alle wichtigen Versicherungen sollten aus der Versicherungsleistung jederzeit zu decken sein. Für den Abschluss ein sehr wichtiger Punkt ist das

  • Verweisungsrecht:
    Hiermit kann sich ein Versicherer ein kleines Hintertürchen offenhalten, um Betroffene auf einen neuen Beruf verweisen zu können – und um die Zahlung der Rente herumzukommen. Es empfiehlt sich generell, dieses abstrakte Verweisungsrecht auszuschließen, um nach einem Skiunfall keine Überraschung zu erleben.

Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Folgende Probleme könnnen beim Abschluss der BU-Versicherung auftreten.

  • Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen
    Leider gehört die BU-Versicherung zu den Vorsorge-Elementen, die nicht ganz so einfach zu realisieren sind. Wie im Fall der PKV kann ein Versicherer wählerisch sein, etwa im Hinblick auf die persönlichen Risiken. Bei Vorerkrankungen oder potenziell gefährlichen Jobs steigen Beitrag und Ablehnungsrisiko deutlich an.
  • Unfallversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ersatz?
    Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Plan B in der Hinterhand zu haben – in Form einer Erwerbsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Beide bieten nicht den gleichen Schutz der BU-Versicherung, können dich als Versicherungsnehmer aber durchaus in die Lage versetzen, zumindest in Teilen einen zuverlässigen Schutz aufzubauen.
  • Wie sind die Gesundheitsfragen formuliert?
    Generell ist beim Abschluss dieser Versicherungen auf den Antrag und die Gesundheitsfragen zu achten. Wie weit sind diese in die Vergangenheit gerichtet? Sind die Fragen eher offen formuliert? Offen bedeutet an dieser Stelle, dass Gesundheitsfragen nicht sofort klar erkennen lassen, wie weit sie eigentlich ausgedehnt sind. Geschlossene Fragen, die klar umrissen sind, sind aus Sicht von Experten immer zu bevorzugen.

 

Achtung: Werden Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet, gesteht das Versicherungsvertragsgesetz Gesellschaften sehr umfassende Rechte zu, die bis zu der Auflösung eines Vertrags sogar noch nach Jahren reichen können.

Reise- und Unfallversicherung: Bei längeren Reisen durchaus sinnvoll

Auf einer Reise (und schon im Vorfeld) kann viel passieren. Du wirst krank und musst unter Umständen sogar abreisen. Oder aber du kannst die Reise vielleicht gar nicht erst antreten, der Skiurlaub ist aber schon gebucht und bezahlt. Reiseversicherungen helfen dir an diesem Punkt weiter. Je nach Versicherer werden in diesem Zusammenhang unterschiedliche Tarife zusammengefasst.

Es geht häufig um:

  • Rücktritts-/Stornokostenversicherungen: sind besonders dort zu empfehlen, wo eine Reise mehr als 1.000 Euro kostet. Für geringe Buchungsbeträge lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung eher selten. Achtung: Vor dem Abschluss ist der Blick ins Kleingedruckte Pflicht. Andernfalls gehen Einschränkungen für die Übernahme der Stornokosten nicht auf – was im Nachgang für sehr viel Ärger sorgt. Wichtig ist an dieser Stelle auch zu klären, welche Leistungsfälle der Vertrag überhaupt absichert.
  • Gepäckversicherungen: sind eher im Zusammenhang von Pauschalreisen üblich, lohnen sich aber auch für die Skier und das Equipment – gerade, wenn es sehr hochwertig ist. Sollte mit der Ausrüstung etwas schiefgehen, greift die Versicherung und bietet dir wenigstens ein finanzielles Trostpflaster.

Grundsätzlich muss jeder Verbraucher selbst entscheiden, welches Risiko besonders schwer wiegt. 

Was bei Reiseversicherungen noch zu beachten ist

Wichtig ist – wie schon angesprochen – die Reisekrankenversicherung. Diese schließt eine riskante Lücke. Gerade bei einem Skiunfall wird der Rücktransport nicht durch die GKV bezahlt. Allein schon hier rechnen sich die Tarife im Allgemeinen. Reisekrankenversicherungen lassen sich entweder nur für einzelne Trips abschließen oder gleich für ein ganzes Jahr. Entscheidend ist für die Auswahl natürlich, welchen Umfang die Leistungen haben und wie lange die Versicherung für eine Reise gilt. In der Regel sollte dieser Zeitraum vier bis sechs Wochen abdecken.

Verletzter bei Skiunfall auf der Piste
© Spalder Media Group

Für den schlimmsten Fall: Tod beim Skiunfall

Leider kommt es im Zusammenhang mit Skiunfällen oder Lawinen auch zu Todesfällen. Eine tragische Erfahrung für die Angehörigen – besonders, wenn damit Familien obendrein finanziell geschädigt werden. Fehlt ein Einkommen, kann es im Alltag schnell prekär werden, wenn sich Hauskredit und Auto nicht mehr finanzieren lassen. Prinzipiell greift an dieser Stelle die Versorgung über die Hinterbliebenenrente. Jedoch besteht immer die Gefahr einer finanziellen Lücke die über deren Leistungen hinausgehen. Gerade Familien sollten darüber nachdenken, vorzusorgen – über die Risikolebensversicherung. Kommt es zum Todesfall, zahlt diese den versicherten Betrag aus. Hinsichtlich der Höhe gibt es keine pauschale Festlegung. Viel hängt von dem persönlichen Bedarf ab. Als Faustregel wird hin und wieder empfohlen, das drei- bis fünffache Jahreseinkommen abzusichern. Natürlich kann es sich nur um einen Richtwert handeln. Ohne individuelle Beratung werden schnell falsche Tarife abgeschlossen.

Und wer bezahlt im Falle des Ablebens die Beisetzung?

Grundsätzlich ist in Deutschland der Erbe verantwortlich. Die Kosten liegen schnell bei 2.000 Euro bis 6.000 Euro. Um diese Kosten nicht auch noch den Hinterbliebenen aufzubürden, wird immer wieder zur Sterbegeldversicherung gegriffen. Ob deren Abschluss wirklich notwendig ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Bei ausreichend hoher Erbschaft und einer Lebensversicherung wäre hier sicher von einer Überversicherung auszugehen. Wenn ein Tarif in Frage kommt, sollte dieser auch das Thema Rückführung aus dem Ausland beinhalten.

Fazit: Skiunfälle können teuer werden

Gerade hat man noch Spaß auf der Piste – plötzlich liegt man mit Schmerzen im Schnee und hat sich eine Unterschenkel-Fraktur zugezogen. Wird niemand weiter verletzt, tragen Verunfallte bzw. deren Krankenversicherung die Kosten. Wer einen Unfall verschuldet, muss mitunter sehr tief ins Portemonnaie greifen. Gerade, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen ist, dürfte das finanzielle Limit sehr schnell erreicht sein. Es ist daher anzuraten, über einige Versicherungen als Vorbereitung auf deinen Skiurlaub nachzudenken – wie die Haftpflicht, eine private Reiseversicherung oder einen BU-Tarif. So wird nicht nur die eigene Person, sondern am Ende auch die Familie geschützt.

1219 - Winter - Maria

Über Maria

Hi, ich heiße Maria und bin das ganze Jahr über in den Bergen unterwegs. Im Winter berichte ich für Snowplaza über alle Neuigkeiten zum Thema Skifahren, reise viel und erzähle von meinen Erfahrungen auf meinem Lieblingsbrett.