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Sessellift stand still: Liftbetreiber haftet für entstandene Erfrierungen und Schäden

Mitterleger Lift in Zillertal Arena

Aufgrund von widrigen Wettereinflüssen saßen zwei Frauen diesen Winter im Tiroler Skigebiet Galtür in einem Sessellift fest. Eine Stunde lang mussten die Mutter und ihre Tochter in dem vom Wind stark schwankenden Sessel in der Kälte ausharren. Den Liftbetreiber trifft -ob des plötzlich aufgetretenen Wetterumschwungs- zwar keine Schuld, laut dem Obersten Gerichtshof muss das Skigebiet nun jedoch trotzdem für die entstandenen Schäden haften. 

Sturmböen und Eiseskälte führten zum Stillstand des Lifts

Zwei Skifahrerinnen saßen rund eine Stunde in der Eiseskälte in einem Sessellift im Tiroler Skigebiet Galtür fest. Grund war kein technischer Defekt, sondern ein plötzlich auftretender starker Sturm und niedrige Temperaturen. Dies führte zu Blitzeisbildung an den Förderrädern, welches mit Bunsenbrennern entfernt werden musste, damit der Lift weiterfahren konnte. 

Erfrierungen und psychischer Schaden als Folge

Nach einer Stunde konnten Mutter und Tochter endlich die Bergstation erreichen, wo sie mit Tee in einem warmen Raum empfangen wurden, um sich aufzuwärmen. Beide hatten sich am Lift Erfrierungen zugezogen und leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen, da der Sessellift aufrgund der Windböen zudem stark schaukelte.

Mann alleine im Sessellift
Blitzeisbildung auf den Förderrädern zwang den Sessellift in Galtür zum Stillstand bei Eiseskälte

Betroffene fordern Schadenersatz

Aufgrund der physischen und psychischen Belastung des Vorfalles klagten die beiden Wintersportlerinnen das Skigebiet auf Schadenersatz. In erster und zweiter Instanz wurde die Klage abgewiesen, da der Seilbahnbetreiber sich durch Blitzeisbildung und heftigen Sturm mit unvorhersehbaren Ereignissen konfrontiert sah, das mit dem eigentlichen Seilbahnbetrieb nichts zu tun hatte.

Höchstgericht: Skigebiet hat keine Schuld, aber Haftung

Der Oberste Gerichtshof entschied nun doch, dass es sich bei dem Vorfall um einen Unfall handelte, auch wenn die Verletzungen nicht direkt durch den Lift entstanden sind. Der Seilbahnbetreiber habe zwar nicht schuldhaft gehandelt, aber auch Umwelteinwirkungen auf den Lift (wie hier: plötzlicher Temperaturabfall und Blitzeisbildung) schließen die Haftung nicht aus. Schließlich habe das Einfrieren der Förderräder und der daraus folgende Stillstand laut OGH sehr wohl etwas mit dem Seilbahnbetrieb zu tun.

Skigebiet muss Schadenersatz zahlen

Das Skigebiet Galtür im Tiroler Panznauntal muss nun für den entstandenen Schaden der beiden Wintersportlerinnen aufkommen. Über die genaue Höhe wurde noch nicht entschieden.

3235 - Winter - Bettina

Über Bettina

Grias eich, Ich bin Bettina und lebe in Tirol. Meine große Leidenschaft seit über 20 Jahren ist das Snowboarden. Im Winter surfe ich daher am liebsten auf diesem Brett, das meine Welt bedeutet, durch den Schnee.