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Lockerungen in Frankreich: kein Corona-Zertifikat mehr, Maskenpflicht großteils aufgehoben

54295 - Lockerungen in Frankreich: kein Corona-Zertifikat mehr, Maskenpflicht großteils aufgehoben (1)

Viele europäische Länder haben bereits die meisten Corona-Maßnahmen abgeschafft. In Frankreich war dies bislang noch nicht der Fall, aber seit Montag gibt es auch hier Entspannung. Man muss nirgendwo mehr einen Corona-Nachweis vorzeigen, und vielerorts ist auch die Maskenpflicht aufgehoben worden. So kehrt der Wintersport im Land langsam zur "Normalität" zurück. In den französischen Skiliften ist aber nach wie vor das Tragen eines Mundschutzes erforderlich.

Kein Impfnachweis mehr

Bis Sonntag musste man noch nachweisen können, dass man geimpft oder genesen ist, um Zugang zum Gaststättengewerbe und den Skiliften zu erhalten - die bekannte 2G-Regel. Da sich die Situation in den französischen Krankenhäusern in letzter Zeit stark verbessert hatte, beschloss die Regierung, dass es an der Zeit sei, einige Lockerungen vorzunehmen. Eine davon bestand darin, die 2G-Regel abzuschaffen. Man kann seit Montag, 14. März, also auch ohne Corona-Nachweis in Gaststättenbetriebe und der Kauf eines Skipasses ist wieder für jedermann möglich. Man muss seinen Nachweis nur noch vorzeigen, um Krankenhäuser, Pflegeheime und Gesundheitszentren zu betreten.

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Auch Frankreich lockert die Corona-Maßnahmen.

Mundschutz nur in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich

Eine weitere Maßnahme, die in Frankreich gelockert wurde, ist die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes. Seit Montag, dem 14. März, gilt diese Verpflichtung nur noch für den öffentlichen Verkehr. In anderen öffentlichen Innenräumen muss keine Maske mehr getragen werden. Es ist zu beachten, dass es sich bei Skiliften um öffentliche Verkehrsmittel handelt, so dass in einigen Gebieten für Liftanlagen nach wie vor eine Maskenpflicht besteht. Das heißt, dass jeder ab 6 Jahren in der Warteschlange des Skilifts und in geschlossenen Liften (Gondeln, Sessellifte mit Wetterschutz) einen Mundschutz tragen sollte.

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Maskenpflicht gilt in Frankreich seit 14.3.2022 nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, somit auch in Skiliften.

Weitere Informationen zur aktuellen Corona Situation in Frankreich

  • Gaststättengewerbe und Après-Ski
    Das Gaststättengewerbe in Frankreich ist geöffnet und im Innen- wie auch Außenbereich ohne Corona-Nachweis zugänglich. Dasselbe gilt für Après-Ski. So kann man nach dem Skifahren wieder -wie früher- in Bars etwas trinken, auch Nachtclubs und Diskotheken sind wieder geöffnet.
  • Unterkünfte
    Hotels, Wohnungen, Chalets, Pensionen und andere touristische Unterkünfte in Frankreich nehmen Gäste auf. Es muss kein Corona-Nachweis vorgelegt werden.
  • Offizielle Stellen
    Das Ministère de L’Interiérieur bietet alle möglichen Informationen über die aktuelle Corona Lage, die für das gesamte Land gelten. Auch bei Explore France und der französischen Botschaft findest du aktuelle Informationen in deutscher Sprache.
3235 - Winter - Bettina

Über Bettina

Grias eich, Ich bin Bettina und lebe in Tirol. Meine große Leidenschaft seit über 20 Jahren ist das Snowboarden. Im Winter surfe ich daher am liebsten auf diesem Brett, das meine Welt bedeutet, durch den Schnee.