Du planst deinen Skiurlaub in Italien zu verbringen und möchtest wissen, welche Corona-Regeln und Reisebestimmungen aktuell gelten? In diesem Artikel halten wir dich über alle Entwicklungen rund um die Corona-Maßnahmen und deren Einfluss auf den Wintersport in den Bergen Italiens auf dem Laufenden. Welche Regeln gelten bei der Einreise und welche in den Skigebieten? Welchen Nachweis braucht man und was hat all das für dich und deinen Urlaub zu bedeuten? Es gibt unzählige Fragen und wir hoffen, viele davon in diesem Artikel beantworten zu können. In unserem Corona-Guide für den Winterurlaub in Italien 2021/2022...
Das Auswärtige Amt hat Italien als Hochrisikogebiet eingestuft und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin. (Winter-)Urlauber sind in Italien dennoch herzlich willkommen und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einreisen. Selbstverständlich müssen sich auch Touristen an die vor Ort geltenden Corona-Maßnahmen halten. Wer durch die Einstufung des Auswärtigen Amts verunsichert ist, informiert sich am besten hier über die aktuelle Infektionslage in Italien.
Derzeit muss jeder Urlauber für die Einreise nach Italien vorab ein Einreiseformular ausfüllen. Zudem gilt für die Reise nach Italien die 3G-Regel. Der Impfnachweis darf nicht älter als 9 Monate sein, der Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate. Ungeimpfte oder nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können. Wer keinen negativen Corona-Test und keinen 2G-Nachweis vorlegen kann, muss 5 Tage in Quarantäne. Kinder bis 6 Jahre sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen auch nicht in Quarantäne. Für ungeimpfte Kinder zwischen 6 und 18 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Bei Reisen mit dem Auto ist es wichtig zu wissen, dass in Italien auch im privaten PKW eine Masken- und Abstandspflicht gilt, wenn die Personen im Auto nicht in einem engen Verhältnis zueinander stehen oder aus dem gleichen Haushalt kommen. Hier gibt es auch keine Ausnahmeregelung für genesene oder geimpfte Reisende. Um die geltenden Abstandsregeln einzuhalten, sind pro Sitzreihe höchstens zwei Personen erlaubt, die jeweils auf den Plätzen am Fenster sitzen müssen. In einem PKW für fünf Personen muss der Beifahrersitz frei bleiben, sodass nur drei Personen im Auto mitfahren können. Wenn sich Personen aus einem gemeinsamen Haushalt im Auto befinden, können alle Sitzplätze im Auto besetzt werden.
Es gibt hier zwei Ausnahmen: In Venetien und Südtirol gilt lediglich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz im Auto zu tragen, wenn man mit haushaltsfremden Personen unterwegs ist. Die Personenzahl ist nicht begrenzt.
Die verschiedenen Provinzen Italiens können aber auch ihre ganz eigenen Bestimmungen hierzu haben. Da ist es auf jeden Fall empfehlenswert, vorab genau nachzulesen, was vor Ort gilt, um den Urlaub nicht direkt mit einem Bußgeld zu beginnen.
Bus & Bahn: Die öffentlichen Verkehrsmittel in und nach Italien fahren nach dem regulären Fahrplan. Aufgrund von Grenzkontrollen kann es beim Schienenverkehr allerdings zu Verzögerungen kommen. Es gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Italien die 2G-Regel. Hier solltest du auf jeden Fall deinen Impfnachweis in Form eines QR-Codes dabeihaben, da der Impfpass nicht immer akzeptiert wird. Zusätzlich ist das Tragen einer FFP2-Maske in Italiens ÖPNV Pflicht. Auch die Deutsche Bahn fährt wieder uneingeschränkt über die Grenze nach Italien. Informationen zu den Bahnverbindungen und alle Corona-Regeln für die Reise mit dem Zug findest du bei der Deutschen Bahn und Trenitalia.
Flugzeug: Wer mit dem Flugzeug einreisen möchte, muss sich an dieselben Einreisebestimmungen wie auf dem Landweg halten. Lediglich internationale Flüge sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Auch wenn Touristen in Italien willkommen sind, gibt es dennoch ein paar Spielregeln, an die man sich im ganzen Land halten muss. Diese können von den einzelnen Regionen verschärft werden, wenn die Situation es erfordert. Bevor man also nach Italien reist, sollte man sich unbedingt nochmal kurz über mögliche lokale Vorschriften informieren. Folgende Regeln gelten aktuell in ganz Italien:
In Italien gibt es vier Risikozonen: rot, orange, gelb und weiß. Hier findest du die aktuelle Karte dazu. Abhängig von der Einstufung, gelten verschiedene Einschränkungen:
Jeder kennt sie und dennoch schadet es nicht, die Empfehlungen zu wiederholen, durch die eine Ansteckung vermieden werden kann.
In Italiens Skigebieten gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass alle WintersportlerInnen die älter als 12 Jahre sind, ihre Genesung oder Impfung in Form des digitalen Covid-Zertifikats nachweisen müssen. Deinen Skipass kaufst du am besten online, um die langen Schlangen an den Liftschaltern zu vermeiden. Geschlossene Sessellifte und Bergbahnen fahren mit einer Auslastung von höchstens 80%, während offene Sessellifte voll ausgelastet fahren dürfen. Für alle WintersportlerInnen ab 6 Jahren gilt in Liften, Gondeln und überall dort, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht. Einen praktischen Trick zum befestigen der Maske am Helm, findest du hier >>
Seit Januar 2022 gibt es in den Skigebieten Italiens und Südtirols, zusätzlich zu den Corona-Maßnahmen, noch weitere Neuerungen die für mehr Sicherheit beim Wintersport sorgen sollen:
Wie in fast allen Alpenländern, die einzige Ausnahme ist hier die Schweiz, ist auch in Italien in dieser Skisaison das Feiern beim Après-Ski verboten. Die Hütten in den Wintersportgebieten haben geöffnet, sind aber nur für Personen mit 2-G Nachweis zugänglich. Dies gilt ebenso für Restaurants und Hotels. Im Februar soll die 2G-Regelung für ausländische Touristen in Hotels und Restaurants aufgehoben werden, um dort 3G einzuführen.
Es ist empfehlenswert, die Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung zu prüfen, bevor du deinen Winterurlaub nach Italien antrittst. Viele Versicherungen übernehmen keine „Schäden“, die durch Corona verursacht werden, solange eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Generell empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob deine Versicherung, unabhängig von Corona, eine zusätzliche Wintersportversicherung verlangt, wenn du in den Winterurlaub fährst.
Vor deinem Urlaub solltest du dich außerdem über die geltenden Rückreisebestimmungen von Italien nach Deutschland informieren. Für alle Reisenden gilt: Wer in den letzten 10 Tagen länger als 24 Stunden in Italien war, muss sich vor der Rückreise nach Deutschland hier registrieren. Geimpfte und Genesene müssen ihren Nachweis vorlegen können, benötigen jedoch keinen zusätzlichen Corona-Test. Ungeimpfte brauchen für die Einreise nach Deutschland einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer diesen nicht vorlegen kann, muss 10 Tage in Quarantäne (freitesten ist nach 5 Tagen erst möglich). Diese Regeln gelten für alle Personen ab 6 Jahren. Kinder unter 6 Jahren die geimpft oder genesen sind haben keine Einschränkungen bei der Rückreise nach Deutschland. Für ungeimpfte Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht, nicht jedoch die Quarantäne-Pflicht, die nach 5 Tagen automatisch endet.
Mit diesem Blog wollen wir über die aktuellen Regeln und Corona-Maßnahmen während eines Winterurlaubs in Italien 2021/2022 informieren. Wir versuchen die Informationen in diesem Artikel regelmäßig und sorgfältig zu aktualisieren. Snowplaza.de kann und möchte jedoch nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Die offiziellen Reisehinweise findest du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Das Gesundheitsministerium von Italien stellt außerdem auf seiner Webseite alle möglichen Informationen zu den landesweiten Corona-Maßnahmen zur Verfügung.
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Stand 05.02.2022
Morgens früh Schwünge auf fast leeren Pisten zu ziehen ist Miriams Highlight beim Skifahren, deswegen ist sie auch immer eine der Ersten an der Gondel. Am liebsten bei bestem Wetter und optimalen Pistenbedingungen. Nach dem Skifahren genießt sie Saunagänge und die kulinarischen Köstlichkeiten der Alpen.
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