Du planst deinen Skiurlaub in Frankreich zu verbringen und möchtest wissen, welche Corona-Regeln und Reisebestimmungen aktuell gelten? In diesem Artikel halten wir dich über alle Entwicklungen rund um die Corona-Maßnahmen und deren Einfluss auf den Wintersport in den Bergen Frankreichs auf dem Laufenden. Welche Regeln gelten bei der Einreise und welche in den Skigebieten? Welchen Nachweis braucht man, und was hat all das für dich und deinen Skiurlaub zu bedeuten? Es gibt unzählige Fragen und wir hoffen, viele davon in diesem Artikel, unserem Corona-Guide für den Winterurlaub in Frankreich 2021/2022, beantworten zu können.
Das deutsche Auswärtige Amt hat Frankreich als Hochrisikogebiet eingestuft und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin. (Winter-)Urlauber sind in Frankreich dennoch willkommen und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einreisen. Selbstverständlich müssen sich auch Touristen an die vor Ort geltenden Corona-Maßnahmen halten. Wenn dich die Einstufung des Auswärtigen Amts verunsichert, kannst du dich über die aktuelle Infektionslage in Frankreich am besten hier informieren.
Frankreich stuft andere Länder nach 4 Farben ein: grün, orange, rot und scharlachrot. Abhängig davon, wie das Land eingestuft ist, aus dem du einreist, gelten für dich verschiedene Einreisebedingungen. Deutschland, Österreich und die Schweiz ebenso wie Liechtenstein sind grün eingestuft, und darauf bauen auch die Informationen in diesem Artikel auf.
Für die Einreise nach Frankreich gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte oder nicht genesene Personen ab 18 Jahren müssen einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest, die bei Ankunft nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, vorlegen können. Zudem muss jeder nicht geimpfte Urlauber noch eine „Erklärung zur Symptomfreiheit“ abgeben. Diese Regelung gilt seit dem 23. Januar auch für Touristen aus der Schweiz. In Frankreich angekommen, gibt es keine Quarantänebestimmungen mehr. Kinder unter 12 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgeschlossen.
In Frankreich giltst du unter den folgenden Voraussetzungen als vollständig geimpft:
Achtung! Seit dem 15. Februar 2022 müssen alle über 18-jährigen in Frankreich 3 Monate nach ihrer Erstimpfung eine Auffrischung erhalten. Zudem wurde die Frist für die Gültigkeit der Impfbescheinigung ohne Booster von 7 Monate auf 4 Monate verkürzt.
Wer von Corona genesen ist, muss in Frankreich einen Genesenennachweis erbringen, der mindestens 7 Tage alt ist, aber nicht älter als sechs Monate sein darf.
Öffentliche Verkehrsmittel: Der öffentliche Nahverkehr in Frankreich und dorthin verkehrt nach dem regulären Fahrplan. Es lohnt sich, die Tickets vorab online zu buchen, da man seinen Impfnachweis direkt mit dem Ticket verknüpfen kann und sich so lästiges Heraussuchen spart. Reisende aus grün eingestuften Ländern müssen einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das Tragen eines Mundschutzes ist in Frankreichs öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Reisenden ab 12 Jahren Pflicht. Er muss beim Betreten des Bahnhofs, am Bahnsteig und in allen Zügen, Bussen und Taxen während der gesamten Fahrt getragen werden. Informationen zu den Bahnverbindungen und Corona-Regeln für die Reise mit dem Zug findest du bei der Deutschen Bahn und der französischen Bahngesellschaft SNCF.
Flugzeug: Wer mit dem Flugzeug einreisen möchte, muss sich an dieselben Einreisebestimmungen wie auf dem Landweg halten. Am Flughafen und während des gesamten Fluges gilt eine Maskenpflicht. Außerdem wird vor der Abreise aus Frankreich bei jedem Passagier Fieber gemessen.
Auch wenn Touristen in Frankreich willkommen sind, gibt es dennoch ein paar Spielregeln, an die man sich im ganzen Land halten muss. Diese können zudem von den einzelnen Départements verschärft werden, wenn die Situation es erfordert. Bevor man also nach Frankreich reist, sollte man sich unbedingt noch mal kurz über die jeweilige Region und mögliche lokale Vorschriften informieren. Folgende Regeln gelten aktuell in ganz Frankreich:
Jeder kennt sie und dennoch schadet es nicht, die Empfehlungen zu wiederholen, durch die eine Ansteckung vermieden werden kann.
In Frankreichs Skigebieten gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass alle WintersportlerInnen über 12 Jahre ihre Genesung oder Impfung in Form eines digitalen Covid-Zertifikats oder ihren negativen Teststatus nachweisen müssen. Für alle WintersportlerInnen ab 6 Jahren gilt in Seilbahnen und Warteschlangen eine Maskenpflicht. In Frankreichs Skigebieten wird an gleich vier Stellen der Impf- oder Genesenennachweis kontrolliert: beim Skipassverkauf, am Lifteinstieg, in der Skischule und auf den Hütten.
Wie in fast allen Alpenländern, die einzige Ausnahme ist hier die Schweiz, gab es auch in Frankreich in dieser Skisaison bislang kein Après-Ski, denn Clubs und Diskotheken waren noch bis einschließlich 15. Februar 2022 geschlossen. Das ist ab sofort anders. In Frankreich darf wieder gefeiert werden und auch das Trinken im Stehen ist seit dem 16. Februar 2022 in Restaurants, Cafés und Bars wieder erlaubt. Restaurants und Hütten in den Wintersportgebieten haben geöffnet, sind aber nur für Personen zugänglich, die die 2G-Voraussetzungen erfüllen. Hotels, Pensionen und Campingplätze dürfen Urlauberinnen und Urlauber aus der EU aufnehmen. Auch dort gilt die 2G-Regelung, wenn die Unterkünfte über ein Restaurant oder Schwimmbad verfügen. Für andere Unterkünfte, wie unter anderem Ferienwohnungen, gilt weiter 3G.
Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien waren und sind in Frankreich während der Pandemie für jedermann geöffnet. In allen anderen Geschäften, wie auch Kaufhäusern und Einkaufszentren, muss derzeit noch die 2G-Regel eingehalten werden. Egal, welches Geschäft und egal, ob 2G oder nicht, die Maskenpflicht gilt überall im Handel und wird dort auch weiterhin gelten.
Es ist empfehlenswert, die Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung zu prüfen, bevor du deinen Winterurlaub nach Frankreich antrittst. Viele Versicherungen übernehmen keine „Schäden“, die durch Corona verursacht werden, solange eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Generell empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob deine Versicherung, unabhängig von Corona, eine zusätzliche Wintersportversicherung verlangt, wenn du in den Winterurlaub fährst.
Vor deinem Urlaub solltest du dich außerdem über die geltenden Rückreisebestimmungen von Frankreich nach Deutschland informieren. Für alle Reisenden gilt: Wer in sich den letzten 10 Tagen in Frankreich aufgehalten hat, muss sich vor seiner Ankunft in Deutschland, hier registrieren. Alle Reisenden ab 6 Jahren müssen seit dem 23. Dezember 2021 einen COVID-Nachweis dabeihaben, also einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie aus Hochrisikogebieten, wie Frankreich, nach Deutschland einreisen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich in 10-tägige Quarantäne begeben. Für ungeimpfte und nicht genesene Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht bei der Rückreise. In Quarantäne müssen sie leider dennoch, allerdings endet diese automatisch nach 5 Tagen.
Wer aus Frankreich nach Österreich zurückreisen möchte, kann dies als Geboosterter ohne Einschränkungen tun. Für alle anderen Personen gilt 2G+. Frankreich-Touristen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung müssen sich registrieren und bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses in Quarantäne. Wer ohne 2G-Nachweis wieder nach Österreich einreisen möchte, muss für 10 Tage in Quarantäne, aus der man sich erst ab dem 5. Tag freitesten kann, zudem besteht auch hier eine Registrierungspflicht. Detaillierte Erklärungen und weitere Informationen findest du hier.
Nicht geimpfte oder genesene Reisende, die aus Frankreich zurück in die Schweiz reisen möchten, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Wer mit dem Flugzeug oder Fernbus einreist, muss zusätzlich ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen. Ausführliche Informationen dazu gibt es hier.
Mit diesem Blog versuchen wir dich so gut wie möglich über die aktuellen Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona während eines Winterurlaubs in Frankreich 2021/2022 auf dem Laufenden zu halten. Dieser Blog wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Snowplaza kann nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Die offiziellen Reisehinweise findest du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts für Deutschland, für Österreich beim Ministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten und für die Schweiz beim Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA. Das Innenministerium von Frankreich stellt außerdem auf seiner Webseite alle möglichen Informationen zu den landesweiten Corona-Maßnahmen zur Verfügung.
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Stand: 17.02.2022
Morgens früh Schwünge auf fast leeren Pisten zu ziehen ist Miriams Highlight beim Skifahren, deswegen ist sie auch immer eine der Ersten an der Gondel. Am liebsten bei bestem Wetter und optimalen Pistenbedingungen. Nach dem Skifahren genießt sie Saunagänge und die kulinarischen Köstlichkeiten der Alpen.