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Geld zurück für deinen Skipass in den Dolomiten? So sicherst du dir deine Entschädigung!

Dolomiti Superski

Du hast in den Wintern 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 einen Skipass für eines der zwölf Skigebiete von Dolomiti Superski gekauft? Dann bekommst du womöglich einen Teil des Kaufpreises zurück. Seit dem 15. Oktober 2026 kannst du die Entschädigung über ein eigenes Online-Portal beantragen. Warte damit aber nicht zu lange: Das Budget ist begrenzt, und es gilt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Kurz zusammengefasst

  • Der Hintergrund: Dolomiti Superski bietet nach einem Verfahren der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) eine Entschädigung an.
  • Für wen? Für alle, die in den Saisons 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 einen Talskipass (1 bis 31 Tage) für eines der zwölf Skigebiete gekauft haben. Die übergreifenden Dolomiti Superski-Pässe und Saisonkarten sind ausgeschlossen.
  • Die Entschädigung: Du hast die Wahl zwischen 20 % des Kaufpreises zurück aufs Konto und 30 % als Guthaben für einen neuen Skipass.
  • So beantragst du sie: Seit dem 15. Oktober 2026 über das Online-Portal von Dolomiti Superski. Du brauchst deine Skipassnummer oder einen Kaufbeleg.
  • Wichtig: Jedes Skigebiet hat ein festes Budget. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange noch Geld da ist.

Warum gibt es Geld zurück?

Die Regelung geht auf ein Verfahren der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) gegen Dolomiti Superski zurück. Es wurde abgeschlossen, ohne dass ein Verstoß festgestellt wurde. Allerdings haben sich die zwölf Skigebiete gegenüber der Behörde verpflichtet, Kunden aus drei Wintersaisons Geld zurückzuzahlen oder Rabatt zu gewähren. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro bereit: 12 Millionen für Rückerstattungen und 18 Millionen für Rabattguthaben. Laut Dolomiti Superski will man damit nicht nur treue Gäste belohnen, sondern auch die hohe Qualität sichern, die Wintersportler in der Region gewohnt sind.

Um welche Skipässe geht es genau?

Nicht jeder, der ein Dolomiten-Selfie auf dem Handy hat, bekommt automatisch Geld zurück. Infrage kommen nur sogenannte Talskipässe für eines der einzelnen Skigebiete, zum Beispiel für Gröden, den Kronplatz oder die 3 Zinnen Dolomiten. Der Pass muss in der Saison 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 gekauft worden sein und zwischen 1 und 31 Tagen gegolten haben. Ermäßigte Pässe und Aktionsangebote zählen ebenfalls, genauso wie Tagespässe, die du über Telepass oder Dolomiti SkiMyWay bezahlt hast. Bei einem kombinierten Pass, etwa fünf Tage Fleimstal plus zwei Tage Dolomiti Superski, zählt nur der Anteil für das einzelne Skigebiet.

Die großen Dolomiti Superski-Pässe, mit denen du in allen zwölf Skigebieten fahren kannst, sind von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für Saisonkarten, Halbtagespässe, Superski Family, Superdays, Valle Silver, den Ikon Pass und Pässe, die nur für eine kleine Zone oder einen einzelnen Lift gelten. Stornierte oder bereits erstattete Pässe zählen ebenso wenig wie Skipässe aus der Saison 2025/2026. Auch die Skigebiete von Skirama Adamello Brenta, etwa Madonna di Campiglio und das Val di Sole, sind nicht dabei.

20 % zurück oder 30 % Guthaben

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat zwei Möglichkeiten. Entweder bekommst du 20 % des anerkannten Kaufpreises per Überweisung zurück, oder du erhältst ein Rabattguthaben von 30 % für einen neuen Skipass. Bei einem anerkannten Betrag von 100 Euro heißt das: 20 Euro aufs Konto oder 30 Euro Guthaben. Kannst du mit deinen Unterlagen nicht genau belegen, welchen Skipass du gekauft hast, berechnet Dolomiti Superski einen Pauschalbetrag. In diesem Fall gibt es nur das Rabattguthaben.

Entscheidest du dich für das Guthaben, solltest du die Spielregeln kennen. Bei der Antragstellung legst du endgültig fest, in welchem Skigebiet du es einlöst; das lässt sich später nicht mehr ändern. Mit dem Guthaben bezahlst du einen neuen Talskipass (1 bis 31 Tage) in diesem Gebiet ganz oder teilweise, auch wenn der Pass bereits reduziert ist. Bleibt etwas übrig, behältst du den Rest unter demselben Code für den nächsten Kauf. Das Guthaben gilt bis einschließlich Wintersaison 2028/2029, ist nicht personengebunden und darf weitergegeben werden. Einlösen kannst du es an den Kassen des gewählten Skigebiets oder online, indem du den Code im letzten Schritt der Bestellung eingibst.

So beantragst du die Entschädigung

Anträge sind ausschließlich über das Online-Portal möglich; per E-Mail eingereichte Anträge zählen nicht. Den Antrag startest du über die Infoseite von Dolomiti Superski. Kurz gesagt funktioniert es so:

  1. Melde dich mit deinem MyDolomiti-Profil im Onlineshop von Dolomiti Superski an oder lege ein Profil an.
  2. Wähle oben rechts im Menü „Benefits AGCM“, gib deine Handynummer ein und akzeptiere die Bedingungen.
  3. Lege einen neuen Antrag an und wähle deinen Skipass aus deinem Profil oder deinen Bestellungen aus, oder suche ihn über die Kartennummer.
  4. Entscheide dich für die Rückerstattung (mit IBAN) oder das Guthaben (mit Wahl des Skigebiets) und schicke den Antrag ab.

Du kannst mehrere Skipässe in einem Antrag bündeln, auch die von Familienmitgliedern oder aus verschiedenen Skigebieten. Beim Guthaben werden die Beträge dann zu einem Guthaben für das zuerst gewählte Skigebiet zusammengefasst. Möchtest du Guthaben für verschiedene Gebiete, stellst du getrennte Anträge. Prüfe deine Auswahl gut: Nach dem Absenden kannst du nicht mehr zwischen Rückerstattung und Guthaben wechseln.

Keine Skipassnummer mehr?

Hast du deine Kartennummer nicht mehr, kannst du den Kauf anhand von Unterlagen prüfen lassen, etwa mit Kassenbon, Rechnung oder Zahlungsbeleg. Dann stellst du für jeden Kauf und jedes Skigebiet einen eigenen Antrag. Der Betrag wird für dich reserviert, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Fordert der Kundenservice weitere Unterlagen an, hast du 15 Tage Zeit, sie hochzuladen. Klappt das nicht, verfällt dein Antrag und du verlierst deinen Platz in der Warteschlange. Den Stand deines Antrags siehst du im Portal, über das Ergebnis wirst du per E-Mail informiert.

Häufige Fragen zur Entschädigung von Dolomiti Superski

Welche Skipässe kommen für die Entschädigung infrage?

Die Regelung gilt für Talskipässe eines einzelnen Skigebiets mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen, auch wenn du sie reduziert gekauft hast. Gekauft sein müssen sie in den Wintersaisons 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025.

Gilt die Regelung auch für den Dolomiti Superski-Pass?

Nein. Dolomiti Superski-Pässe, Saisonkarten und Pässe aus der Saison 2025/2026 sind ausgeschlossen. Die Entschädigung gilt nur für Skipässe der einzelnen Skigebiete.

Wie sieht die Entschädigung genau aus?

Du wählst zwischen einer Rückerstattung von 20 % des anerkannten Kaufpreises per Überweisung und einem Rabattguthaben von 30 %, das du für einen neuen Skipass in dem bei der Antragstellung gewählten Skigebiet einsetzt.

Wann und wie kann ich den Antrag stellen?

Das Online-Portal von Dolomiti Superski ist seit dem 15. Oktober 2026 geöffnet. Du meldest dich mit deinem MyDolomiti-Profil an und stellst den Antrag im Bereich „Benefits AGCM“. Ein festes Enddatum wurde nicht genannt, die Regelung läuft aber nur, solange Budget vorhanden ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Woher weiß ich, ob noch Geld verfügbar ist?

Jedes der zwölf Skigebiete hat ein eigenes Budget für Rückerstattungen und ein eigenes für Rabattguthaben. Im Portal siehst du für jedes Gebiet und jede Variante, wie viel noch übrig ist. Das Budget für Rabattguthaben ist auf drei Wintersaisons verteilt (2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029), damit die Regelung auch später noch läuft.

Wie funktioniert der Antrag, wenn ich über einen Reiseveranstalter gebucht habe?

Ein Reiseveranstalter darf die Entschädigung nicht für dich beantragen; du stellst den Antrag als Endkunde selbst. Lass dir vom Veranstalter bestätigen, dass der Skipass über ihn gekauft wurde, und reiche zusätzlich den Zahlungsbeleg ein. Eine Rechnung über die komplette Pauschalreise reicht nicht, wenn daraus nicht hervorgeht, dass du einen Skipass gekauft hast.

Kann ein Verein für seine Mitglieder einen Antrag stellen?

Ja, wenn der Verein, Club oder die Gruppe ausschließlich Skipässe für Mitglieder oder Teilnehmer gekauft hat. Die Organisation muss den Kauf belegen und erklären, dass sie die Entschädigung vollständig an die Berechtigten weitergibt. Bei Paketen mit weiteren Leistungen ist das nicht möglich.

Kann ich danach noch weitere Ansprüche geltend machen?

Nein. Wer die Rückerstattung oder das Guthaben annimmt, verzichtet laut den Bedingungen auf weitere Ansprüche gegenüber Dolomiti Superski und den zwölf Skigebieten in der von der AGCM untersuchten Angelegenheit.

Mike Snowplaza

Über Mike

Lernen Sie Mike kennen, Chefredakteur und Miteigentümer von Snowplaza. Als erfahrener Wintersportexperte und Ex-Skilehrer teilt er sein einzigartiges Wissen über Skigebiete und Technik.