Für alle, die in den vergangenen Wintern einen Skipass in einem der Teilgebiete von Dolomiti Superski gekauft haben, gibt es nun hervorragende Neuigkeiten: Möglicherweise bekommst du einen Teil deines Geldes zurück! Nach Abstimmungen mit der italienischen Wettbewerbsbehörde startet das Skigebiet in Kürze eine groß angelegte Entschädigungsaktion.
Kurz zusammengefasst:
- Der Hintergrund: Dolomiti Superski startet ein Entschädigungsprogramm, nachdem ein Verfahren der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) abgeschlossen wurde.
- Wer profitiert? Kunden, die in den Saisons 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 einen Talskipass (1 bis 31 Tage) gekauft haben. Überregionale Pässe sind ausgeschlossen.
- Die Entschädigung: Du hast die Wahl zwischen einer Rückerstattung oder einem Rabatt auf zukünftige Käufe. In der Praxis bedeutet das: 20 % Cash oder ein 30 % Rabattgutschein.
- Wie beantragen? Ab dem 15. Oktober können berechtigte Kunden ihre Ansprüche geltend machen. Dies wird über ein spezielles Internetportal abgewickelt. Ein Kaufnachweis ist zwingend erforderlich.
In einer aktuellen Pressemitteilung gibt Dolomiti Superski bekannt, dass ein im vergangenen Jahr von der italienischen Wettbewerbsbehörde eingeleitetes Verfahren nun abgeschlossen ist. In den letzten Monaten hat das Skigebiet in Zusammenarbeit mit einem Expertenteam die Funktionsweise seines Systems detailliert und transparent dargelegt. Die Behörde hat die vorgeschlagenen Lösungsansätze als angemessen bewertet. Das erklärte Ziel dieser aufwendigen Maßnahme ist es, das Vertrauen der Nutzer zu belohnen und die hohen Qualitätsstandards, die die Gäste gewohnt sind, aufrechtzuerhalten.
Wer hat Anspruch auf die Entschädigung?
Die Regelung richtet sich an Wintersportler, die in den vergangenen Jahren in Italien auf den Pisten unterwegs waren. Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen: Die Entschädigung gilt nur, wenn du den Kauf eines Talskipasses mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen nachweisen kannst. Zudem muss der Kauf in den Wintersaisons 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 erfolgt sein.
Welche Skipässe sind ausgeschlossen?
Nicht jeder Dolomiten-Urlauber hat automatisch Anspruch auf eine Erstattung. Folgende Pässe sind ausdrücklich von der Aktion ausgeschlossen:
- Alle überregionalen Dolomiti Superskipässe (die im gesamten Verbund gültig sind).
- Saisonskipässe für ein einzelnes Skigebiet.
- Halbtagesskipässe sowie Pässe, die nur für einzelne Anlagen oder Zonen gelten.
- Sondertarife und Spezialpässe wie Superski Family, Superdays, Ikonpass und „Valle Silver“.
- Kostenlose, stornierte oder bereits erstattete Skipässe.
- Skipässe aus den Gebieten des Skirama Adamello Brenta (z. B. Val di Sole).
- Die vergangene Wintersaison 2025/2026 ist von dieser Entschädigungsaktion explizit ausgenommen.
Die Qual der Wahl: 20 % Cash oder 30 % Rabatt
Berechtigte Kunden können nach eigener Wahl entscheiden, ob sie eine Rückerstattung oder einen Rabatt auf zukünftige Käufe erhalten möchten.
- 20 % Rückerstattung (Cashback): Du erhältst 20 % des damals gezahlten und anerkannten Betrags direkt per Banküberweisung zurück.
- 30 % Rabattguthaben (Gutschein): Du entscheidest dich für ein Rabattguthaben in Höhe von 30 % deiner damaligen Ausgaben, welches für den Kauf zukünftiger Skipässe genutzt werden kann.
Wichtige Spielregeln für den Rabattgutschein
Wenn du dich für die 30 % entscheidest, solltest du Folgendes beachten: Der Gutschein deckt bei einem Neukauf maximal 30 % des Preises des neuen Skipasses ab. Reicht der neue Kauf nicht aus, um das Guthaben aufzubrauchen, verfällt der Restbetrag nicht. Der Gutschein bleibt bis zum Ende der Wintersaison 2028/2029 gültig. Ein weiterer Pluspunkt: Das Guthaben ist nicht personalisiert und kann an andere Personen übertragen werden. Achtung: Bereits bei der Beantragung musst du dich endgültig festlegen, in welchem der Teilgebiete du den Gutschein einlösen willst. Diese Entscheidung kann nachträglich nicht mehr geändert werden.
So funktioniert die Beantragung
Merke dir den 15. Oktober vor, denn ab diesem Datum können Kunden ihre Ansprüche anmelden. Verschiedene Abteilungen von Dolomiti Superski arbeiten derzeit intensiv an der Entwicklung und Implementierung eines entsprechenden Internetportals. Schau zu gegebener Zeit auf der offiziellen Website von Dolomiti Superski vorbei, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Organisation Federconsorzi wird mit der flächendeckenden und detaillierten Prüfung jeder einzelnen Anfrage betraut sein. Die Nutzer werden rechtzeitig über die Informationskanäle von Dolomiti Superski über die genauen Modalitäten und Fristen informiert, um die Rückerstattungen oder Rabatte in Anspruch nehmen zu können.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die über Reiseveranstalter buchen: Reisebüros oder Tour-Operatoren dürfen den Antrag nicht stellvertretend für dich einreichen. Du musst als Endkunde selbst aktiv werden. Hast du eine Pauschalreise (Hotel inkl. Skipass) gebucht, reicht die Gesamtrechnung nicht als Beweis aus. Die Kosten für den Skipass müssen separat und deutlich auf der Rechnung oder dem Zahlungsbeleg ausgewiesen sein. Suche dir also am besten jetzt schon deine alten Buchungsbestätigungen heraus!
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Dolomiti Superski Entschädigung
Für welche Skipässe gilt die Entschädigung?
Du musst nachweisen, dass du einen Talskipass für eines der Teilgebiete mit einer Gültigkeit von 1 bis 31 Tagen gekauft hast. Der Kauf muss in den Saisons 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 stattgefunden haben.
Gilt die Regelung auch für den großen Dolomiti Superskipass?
Nein, überregionale Dolomiti Superskipässe sind von dieser Aktion ausgeschlossen. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Pässe für die einzelnen Teilgebiete.
Wie hoch fällt die Entschädigung aus?
Die berechtigten Kunden können wählen, ob sie eine Rückerstattung oder einen Rabatt für zukünftige Käufe anfordern. Konkret bedeutet das: Entweder 20 % direkte Rückerstattung per Banküberweisung oder 30 % Rabattguthaben für künftige Skipässe.
Ab wann und wo kann ich den Antrag stellen?
Ab dem 15. Oktober können die berechtigten Kunden ihre Forderungen stellen. Dies geschieht über ein spezielles Internetportal, das derzeit von Dolomiti Superski entwickelt wird. Denke daran, dass du den Kauf zwingend nachweisen musst (z. B. durch die Skipassnummer oder einen Beleg).
Ich habe über einen Reiseveranstalter gebucht. Wie funktioniert das?
Reiseveranstalter können den Antrag nicht für dich übernehmen; du musst ihn als Endkunde selbst einreichen. Wichtig bei Pauschalreisen: Eine Gesamtrechnung ist ungültig. Der Preis für den Skipass muss auf deinem Beleg separat ausgewiesen sein.