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Winterurlaub in Frankreich 2021/2022: Maßnahmen und Regeln bezüglich Corona

52754 - Winterurlaub in Frankreich 2021/2022: Maßnahmen und Regeln bezüglich Corona

Du planst deinen Skiurlaub in Frankreich zu verbringen und möchtest wissen, welche Corona-Regeln und Reisebestimmungen aktuell gelten? In diesem Artikel halten wir dich über alle Entwicklungen rund um die Corona-Maßnahmen und deren Einfluss auf den Wintersport in den Bergen Frankreichs auf dem Laufenden. Welche Regeln gelten bei der Einreise und welche in den Skigebieten? Welchen Nachweis braucht man, und was hat all das für dich und deinen Skiurlaub zu bedeuten? Es gibt unzählige Fragen und wir hoffen, viele davon in diesem Artikel, unserem Corona-Guide für den Winterurlaub in Frankreich 2021/2022, beantworten zu können.

Grundlegendes zuerst

Das deutsche Auswärtige Amt hat Frankreich als Hochrisikogebiet eingestuft und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin. (Winter-)Urlauber sind in Frankreich dennoch willkommen und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einreisen. Selbstverständlich müssen sich auch Touristen an die vor Ort geltenden Corona-Maßnahmen halten. Wenn dich die Einstufung des Auswärtigen Amts verunsichert, kannst du dich über die aktuelle Infektionslage in Frankreich am besten hier informieren.

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Für die Einreise nach Frankreich musst du genesen, geimpft oder negativ getestet sein.

Nicht den Überblick verlieren: 3G, 2G, 2G+

  • 3G bedeutet man ist entweder genesen, getestet oder geimpft.
  • 2G bedeutet man hat einen gültigen Impf- oder Genesungsbescheid – ein negativer Corona-Test allein reicht nicht für einen 2G-Status aus.
  • 2G+ bedeutet man muss zusätzlich zu einem 2G-Nachweis auch einen negativen und aktuellen Covid-Test vorlegen.

Die Einreise nach Frankreich

Frankreich stuft andere Länder nach 4 Farben ein: grün, orange, rot und scharlachrot. Abhängig davon, wie das Land eingestuft ist, aus dem du einreist, gelten für dich verschiedene Einreisebedingungen. Deutschland, Österreich und die Schweiz ebenso wie Liechtenstein sind grün eingestuft, und darauf bauen auch die Informationen in diesem Artikel auf.

  • Grün sind die Regionen, in denen es keine Virusvarianten und keine aktive Viruszirkulation gibt.
  • Orange sind Länder, in denen es eine kontrollierbare Viruszirkulation ohne die Ausbreitung bedenklicher Varianten gibt.
  • In roten Ländern treten besorgniserregende Variantenentwicklungen bei einer aktiven Zirkulation des Virus auf.
  • Als scharlachrot gelten Länder, in denen eine besonders aktive Viruszirkulation und die Entdeckung einer neuen Variante beobachtet werden, wodurch das Risiko einer Übertragung oder eines Immunresponses steigt. Bisher wurde noch kein Land von Frankreich als „scharlachrot“ eingestuft.

Bei der Einreise zu beachten

Für die Einreise nach Frankreich gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte oder nicht genesene Personen ab 18 Jahren müssen einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest, die bei Ankunft nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, vorlegen können. Zudem muss jeder nicht geimpfte Urlauber noch eine „Erklärung zur Symptomfreiheit“ abgeben. Diese Regelung gilt seit dem 23. Januar auch für Touristen aus der Schweiz. In Frankreich angekommen, gibt es keine Quarantänebestimmungen mehr. Kinder unter 12 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgeschlossen.

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In französischen Skigebieten gilt 3G.

Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung in Frankreich

In Frankreich giltst du unter den folgenden Voraussetzungen als vollständig geimpft:

  • 7 Tage nach einer einzelnen Impfung, wenn du zusätzlich nachweislich von einer Corona-Infektion genesen bist
  • 7 Tage nach deiner zweiten Impfung mit Moderna, AstraZeneca oder Biontech
  • 28 Tage nach deiner Impfung mit Johnson & Johnson mit nur einer nötigen Impfdosis

Achtung! Seit dem 15. Februar 2022 müssen alle über 18-jährigen in Frankreich 3 Monate nach ihrer Erstimpfung eine Auffrischung erhalten. Zudem wurde die Frist für die Gültigkeit der Impfbescheinigung ohne Booster von 7 Monate auf 4 Monate verkürzt.

Wer von Corona genesen ist,  muss in Frankreich einen Genesenennachweis erbringen, der mindestens 7 Tage alt ist, aber nicht älter als sechs Monate sein darf.

Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Öffentliche Verkehrsmittel: Der öffentliche Nahverkehr in Frankreich und dorthin verkehrt nach dem regulären Fahrplan. Es lohnt sich, die Tickets vorab online zu buchen, da man seinen Impfnachweis direkt mit dem Ticket verknüpfen kann und sich so lästiges Heraussuchen spart. Reisende aus grün eingestuften Ländern müssen einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das Tragen eines Mundschutzes ist in Frankreichs öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Reisenden ab 12 Jahren Pflicht. Er muss beim Betreten des Bahnhofs, am Bahnsteig und in allen Zügen, Bussen und Taxen während der gesamten Fahrt getragen werden. Informationen zu den Bahnverbindungen und Corona-Regeln für die Reise mit dem Zug findest du bei der Deutschen Bahn und der französischen Bahngesellschaft SNCF.

Flugzeug: Wer mit dem Flugzeug einreisen möchte, muss sich an dieselben Einreisebestimmungen wie auf dem Landweg halten. Am Flughafen und während des gesamten Fluges gilt eine Maskenpflicht. Außerdem wird vor der Abreise aus Frankreich bei jedem Passagier Fieber gemessen.

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Corona-Tests sind in Frankreich für Touristen kostenpflichtig.

Allgemeine Corona-Regeln in Frankreich

Auch wenn Touristen in Frankreich willkommen sind, gibt es dennoch ein paar Spielregeln, an die man sich im ganzen Land halten muss. Diese können zudem von den einzelnen Départements verschärft werden, wenn die Situation es erfordert. Bevor man also nach Frankreich reist, sollte man sich unbedingt noch mal kurz über die jeweilige Region und mögliche lokale Vorschriften informieren. Folgende Regeln gelten aktuell in ganz Frankreich:

  • Es gilt eine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Personen ab 12 Jahren.
  • Wer als Tourist seinen Impf- oder Genesenenstatus in Frankreich nachweisen muss, kann dies über die digitale CovPass-App, als Nachweis digitaler COVID-Zertifikate der EU, oder in Papierform tun. Wichtig ist, auf die vor Ort geltenden Fristen zur Booster-Impfung zu achten.
  • In Frankreich gilt bereits seit Beginn der Pandemie ein Mindestabstand von 1 Meter als Richtwert, ohne Maske sollten 2 Meter Abstand eingehalten werden.
  • Kinder unter 12 sind von der Testpflicht ausgenommen, und bei Kindern zwischen 12 und 15 Jahren gilt ein negatives Testergebnis als Nachweis.
  • Corona-Tests sind für Touristen kostenpflichtig, und das Ergebnis ist 24 Stunden gültig. Die Kosten hierfür liegen bei 29 Euro für den Antigen-Schnelltest und 49 Euro für einen PCR-Test.
  • Restaurants, Bars und Cafés sind geöffnet. Es gilt überall die 2G-Regel.
  • Pensionen und Hotels haben auch für Touristen geöffnet. Dort gilt generell 3G. Es sei denn, sie verfügen über ein Restaurant oder Schwimmbad, dann gilt die 2G-Regelung.
  • Aufgrund von Corona ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten.

Immer gut – Allgemeine Empfehlungen zum Schutz vor Corona

Jeder kennt sie und dennoch schadet es nicht, die Empfehlungen zu wiederholen, durch die eine Ansteckung vermieden werden kann.

  • Du fühlst dich krank? Bleibe bei Anzeichen von grippeähnlichen Symptomen bitte zu Hause!
  • Auch wenn es schwerfällt: Händeschütteln, Küsschen zur Begrüßung und Umarmungen sollte man derzeit vermeiden.
  • Hygienemaßnahmen: Nach zwei Jahren Pandemie sollten wir trotzdem nicht hygienefaul werden. Huste und niese in den Ellbogen, wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände und nutze das Desinfektionsmittel, das an jeder Ecke zur Verfügung gestellt wird.
  • Verwende Einwegtaschentücher und entsorge diese direkt im Müll.
  • Vermeide Menschenansammlungen.

Corona-Informationen zum Skifahren in Frankreich:

In Frankreichs Skigebieten gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass alle WintersportlerInnen über 12 Jahre ihre Genesung oder Impfung in Form eines digitalen Covid-Zertifikats oder ihren negativen Teststatus nachweisen müssen. Für alle WintersportlerInnen ab 6 Jahren gilt in Seilbahnen und Warteschlangen eine Maskenpflicht. In Frankreichs Skigebieten wird an gleich vier Stellen der Impf- oder Genesenennachweis kontrolliert: beim Skipassverkauf, am Lifteinstieg, in der Skischule und auf den Hütten.

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In den französischen Skigebieten werden direkt an vier verschiedenen Stellen deine Covid-Zertifikate kontrolliert.

Hotellerie, Gastronomie und Après-Ski Frankreich

Wie in fast allen Alpenländern, die einzige Ausnahme ist hier die Schweiz, gab es auch in Frankreich in dieser Skisaison bislang kein Après-Ski, denn Clubs und Diskotheken waren noch bis einschließlich 15. Februar 2022 geschlossen. Das ist ab sofort anders. In Frankreich darf wieder gefeiert werden und auch das Trinken im Stehen ist seit dem 16. Februar 2022 in Restaurants, Cafés und Bars wieder erlaubt. Restaurants und Hütten in den Wintersportgebieten haben geöffnet, sind aber nur für Personen zugänglich, die die 2G-Voraussetzungen erfüllen. Hotels, Pensionen und Campingplätze dürfen Urlauberinnen und Urlauber aus der EU aufnehmen. Auch dort gilt die 2G-Regelung, wenn die Unterkünfte über ein Restaurant oder Schwimmbad verfügen. Für andere Unterkünfte, wie unter anderem Ferienwohnungen, gilt weiter 3G.

Corona-Maßnahmen in den Geschäften

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien waren und sind in Frankreich während der Pandemie für jedermann geöffnet. In allen anderen Geschäften, wie auch Kaufhäusern und Einkaufszentren, muss derzeit noch die 2G-Regel eingehalten werden. Egal, welches Geschäft und egal, ob 2G oder nicht, die Maskenpflicht gilt überall im Handel und wird dort auch weiterhin gelten.

Versicherungsschutz während der Pandemie

Es ist empfehlenswert, die Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung zu prüfen, bevor du deinen Winterurlaub nach Frankreich antrittst. Viele Versicherungen übernehmen keine „Schäden“, die durch Corona verursacht werden, solange eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Generell empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob deine Versicherung, unabhängig von Corona, eine zusätzliche Wintersportversicherung verlangt, wenn du in den Winterurlaub fährst.

Rückreise nach Deutschland

Vor deinem Urlaub solltest du dich außerdem über die geltenden Rückreisebestimmungen von Frankreich nach Deutschland informieren. Für alle Reisenden gilt: Wer in sich den letzten 10 Tagen in Frankreich aufgehalten hat, muss sich vor seiner Ankunft in Deutschland, hier registrieren. Alle Reisenden ab 6 Jahren müssen seit dem 23. Dezember 2021 einen COVID-Nachweis dabeihaben, also einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie aus Hochrisikogebieten, wie Frankreich, nach Deutschland einreisen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich in 10-tägige Quarantäne begeben. Für ungeimpfte und nicht genesene Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht bei der Rückreise. In Quarantäne müssen sie leider dennoch, allerdings endet diese automatisch nach 5 Tagen.

Rückreise nach Österreich und in die Schweiz

Wer aus Frankreich nach Österreich zurückreisen möchte, kann dies als Geboosterter ohne Einschränkungen tun. Für alle anderen Personen gilt 2G+. Frankreich-Touristen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung müssen sich registrieren und bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses in Quarantäne. Wer ohne 2G-Nachweis wieder nach Österreich einreisen möchte, muss für 10 Tage in Quarantäne, aus der man sich erst ab dem 5. Tag freitesten kann, zudem besteht auch hier eine Registrierungspflicht. Detaillierte Erklärungen und weitere Informationen findest du hier.

Nicht geimpfte oder genesene Reisende, die aus Frankreich zurück in die Schweiz reisen möchten, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Wer mit dem Flugzeug oder Fernbus einreist, muss zusätzlich ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen. Ausführliche Informationen dazu gibt es hier.

Offizielle Kanäle der Regierungen

Mit diesem Blog versuchen wir dich so gut wie möglich über die aktuellen Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona während eines Winterurlaubs in Frankreich 2021/2022 auf dem Laufenden zu halten. Dieser Blog wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Snowplaza kann nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Die offiziellen Reisehinweise findest du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts für Deutschland, für Österreich beim Ministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten und für die Schweiz beim Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA. Das Innenministerium von Frankreich stellt außerdem auf seiner Webseite alle möglichen Informationen zu den landesweiten Corona-Maßnahmen zur Verfügung.

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Stand: 17.02.2022

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Über Miriam

Morgens früh Schwünge auf fast leeren Pisten zu ziehen ist Miriams Highlight beim Skifahren, deswegen ist sie auch immer eine der Ersten an der Gondel. Am liebsten bei bestem Wetter und optimalen Pistenbedingungen. Nach dem Skifahren genießt sie Saunagänge und die kulinarischen Köstlichkeiten der Alpen.