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Winterurlaub in Österreich 2021/2022: Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona

52746 - Winterurlaub in Österreich 2021/2022: Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona

Du planst deinen anstehenden Skiurlaub in Österreich und möchtest wissen, welche Corona-Regeln und Reisebestimmungen aktuell gelten? In diesem Artikel halten wir dich über alle Entwicklungen rund um die Corona-Maßnahmen und deren Einfluss auf den Wintersport in den österreichischen Bergen auf dem Laufenden. Welche Regeln gelten bei der Einreise und welche in den Skigebieten? Welchen Nachweis braucht man und was hat all das für dich und deinen Urlaub zu bedeuten? Es gibt unzählige Fragen und wir hoffen, viele davon in diesem Artikel beantworten zu können. In unserem Corona-Guide für den Winterurlaub in Österreich 2021/2022...

Grundlegendes zuerst

Zwar hat das Auswärtige Amt Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahmen vereinzelter Gemeinden (Mittelberg und Jungholz, das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee), jedoch sind (Winter-)Urlauber in Österreich herzlich willkommen, solange sie sich an die dort geltenden Regeln halten. Die Einstufung als Hochrisikogebiet hat also keinen Einfluss auf die Einreise und den Aufenthalt in Österreich, jedoch solltest du dich vor deinem Urlaub unbedingt über die Rückreisebestimmungen von Österreich nach Deutschland informieren. Wer durch die Einstufung des Auswärtigen Amts verunsichert ist, der kann sich über die aktuelle Infektionslage in Österreich am besten hier informieren.

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Skiurlaub in Österreich ist in der Wintersaison 2021/2022 wieder möglich, wenn auch mit einigen Regeln.

Zur Wiederholung: Grüner Pass, 3G, 2G, 2G+

  • Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für einen überprüfbaren Nachweis einer Corona-Impfung, einer durchgemachten Corona-Infektion oder eines negativen Testergebnisses. Diese mit QR-Code versehenen Zertifikate sind eine Ergänzung zu den anfangs verwendeten (und immer noch gültigen) Nachweisen, wie etwa der Impfpass. Der EU-weit gültige QR-Code soll den Alltag und das Reisen erleichtern. Auch bei einem Winterurlaub in Österreich wirst du ihn oft brauchen.
  • 3G bedeutet man ist entweder genesen, getestet oder geimpft.
  • 2G bedeutet man hat einen gültigen Impf- oder Genesungsbescheid – ein negativer Covid-Test allein reicht nicht für einen 2G Status aus.
  • 2G+ bedeutet man muss zusätzlich zu einem 2G Nachweis auch einen negativen und aktuellen Covid-Test vorlegen.

Neue Gültigkeitsdauer der 2G Nachweise

Ab dem 1. Februar wurde die Gültigkeit der Impf- und Genesungsnachweise für den Aufenthalt in Österreich von 270 auf 180 Tage verkürzt. Also von 9 auf 6 Monate. Nach dieser Dauer muss man sich erneut impfen lassen, um seinen Impfschutz aufrecht zu erhalten. Ab der dritten Impfung (oder zweiten Impfung, wenn man zusätzlich als genesen gilt) – der sogenannten Booster-Impfung – ist die Impfbescheinigung 270 Tage lang gültig. Für die Einreise nach Österreich wurde die Gültigkeitsdauer nicht geändert, hier gelten nach wie vor die 270 Tage für alle 2G Nachweise. Eine weitere Ausnahmen sind Personen unter 18 Jahren, ihr Impfzertifikat der ersten Impfserie ist 210 Tage (7 Monate) lang gültig.

Mit welchen Nachweisen zählt man als 2G?

  • Einen gültigen 2G Nachweis haben alle mit zwei Impfungen, wobei zwischen den beiden Impfungen im Normalfall ein Abstand von mindestens 14 Tagen liegen muss. Ab dem Tag der zweiten Impfung ist dieser Nachweis für 180 Tage gültig.
  • Nach einer nachgewiesenen Covid-Erkrankung und einer Impfung, die frühestens 21 Tage nach der Erkrankung erfolgt ist, erhält man ebenso einen 2G Nachweis. Auch diese Variante ist für 180 Tage gültig.
  • Nach einer Auffrischungsimpfung (Booster) hat man für 270 Tage einen gültigen 2G Status
  • Seit Jänner sind Impfnachweise einer einmaligen Janssen (Johnson & Johnson) Impfung in Österreichs nicht mehr gültig. Um in diesem Fall einen 2G Nachweis zu erhalten, brauchen betroffene Personen eine zweite Impfung, die frühestens 28 Tage nach der ersten Impfung erfolgen darf.
  • Personen, die vor der Janssen Impfung eine Genesung durchgemacht haben, gelten weiterhin als 2G wenn Genesungsnachweis und Impfzertifikat vorgelegt werden können.
  • Die Bescheinigung über eine Genesung ist ab dem 11. Tag nach der Infektion bis zu 180 Tage gültig. Als Nachweis der Genesung ist ein Absonderungsbescheid, eine ärztliche Bestätigung oder ein positives PCR-Testergebnis nötig.
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2G. Eine Zahl und ein Buchstabe, die uns derzeit fast überall begleiten.

Die Einreise nach Österreich

Derzeit gilt für die Einreise nach Österreich, mit wenigen Ausnahmen, eine 2G+ Regel. Man muss also eine gültige Genesungs- bzw. Impfbescheinigung in Verbindung mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen können. Davon ausgenommen sind Personen die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, sie benötigen keinen PCR-Test für die Einreise. Reist man als geimpfte oder genesene Person ohne Booster-Impfung und ohne PCR-Test ein, muss die Einreiseanmeldung (Pre-Travel-Clearance-Formular) gemacht und eine Quarantäne angetreten werden, bis ein negativer PCR-Test vorliegt. Wer die Einreise ganz ohne gültigen 2G Nachweis antritt (also nicht geimpfte oder genesene Personen), für den besteht eine Einreiseanmeldung und eine verpflichtende Quarantäne für 10 Tage, Freitesten erst ab dem 5. Tag. Durch stichprobenartige Grenzkontrollen kann es immer wieder zu Staus und Verzögerungen kommen. Wer nur auf der Durchreise nach Italien oder in die Schweiz ist, kann Österreich ohne Zwischenstopp und Einschränkungen durchqueren. Ein Testnachweis oder eine elektronische Registrierung sind in diesem Fall nicht nötig.

Öffentliche Verkehrsmittel: Die Öffentlichen Verkehrsmittel in und nach Österreich verkehren nach dem regulären Fahrplan und sind für jedermann zugänglich. Jedoch ist das Tragen einer FFP2-Maske auf Bahnhöfen, an Haltestellen und in den Verkehrsmitteln Pflicht. Auch die Deutsche Bahn fährt wieder uneingeschränkt über die Grenze nach Österreich. Informationen zu den Bahnverbindungen und Corona-Regeln für die Reise mit dem Zug findest du bei der Deutschen Bahn und der Österreichischen Bundesbahn.

Flugzeug: Wer mit dem Flugzeug einreisen möchte, muss sich an dieselben Einreisebestimmungen wie auf dem Landweg halten.

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Die Öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich verkehren wieder nach dem regulären Fahrplan - auch die Skibusse!

Die Einreise für ungeimpfte Kinder wurde erleichtert

Wer 15 Jahre oder älter ist, für den gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Für Kinder im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren), die nicht bzw. nicht vollständig geimpft sind, gibt es den Holiday-Ninja-Pass als Ausnahmeregelung. Die serielle Testung wird bei durchgängig negativen Ergebnissen dem 2G+ Nachweis gleichgestellt. Wie funktioniert der Holiday-Ninja-Pass? Innerhalb von 5 Tagen müssen 3 Tests durchgeführt werden (davon zumindest 2 PCR-Tests) und negativ sein, für Tag 6 und 7 sind keine Testnachweise mehr notwendig. Damit der Nachweis gültig ist, muss man die Testergebnisse mitführen und die Gültigkeitsdauer der unterschiedlichen Tests beachten. 48 Stunden für Antigentests und 72 Stunden für PCR-Tests. Für Kinder unter 12 Jahren entfällt in Begleitung der Eltern oder Großeltern die Testpflicht komplett.

Allgemeine Corona-Regeln in Österreich

Es gibt ein paar Spielregeln an die man sich in ganz Österreich halten muss. Diese können von den einzelnen Bundesländern verschärft werden, wenn die Situation es erfordert. Bevor man also nach Österreich reist, sollt man sich unbedingt nochmal kurz über das jeweilige Bundesland und mögliche lokale Vorschriften informieren. Folgende Regeln gelten aktuell in ganz Österreich:

  • Abstand halten: Zu Personen aus einem anderen Haushalt muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen besteht eine FFP2-Maskenpflicht (Geschäfte, im Restaurant abseits des Sitzplatzes, Gondel, Sessellifte mit Haube usw.). Im Freien ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben, wenn ein zwei Meter Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ausgangssperre: Derzeit gibt es in Österreich keine Ausgangssperre.
  • Sperrstunde: Es gilt eine allgemeine Sperrstunde um 22.00 Uhr. Diese wird jedoch ab dem 5. Februar 2022 um zwei Stunden – auf 24:00 Uhr – nach hinten verschoben.
  • Du fühlst dich krank? Bleibe bei Anzeichen von Krankheit bitte zu Hause!
  • Auch wenn es schwerfällt: Händeschütteln und Umarmungen sollte man derzeit vermeiden.
  • Hygienemaßnahmen: Nach zwei Jahren Pandemie sollten wir trotzdem nicht hygienefaul werden. Huste und niese in den Ellbogen, wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände und nutze das Desinfektionsmittel, das an jeder Ecke zur Verfügung gestellt wird.
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An ein paar Spielregeln muss man sich während der Pandemie halten. Ein Urlaub ist trotzdem möglich!

Corona Regeln für Skigebiete in Österreich

Die Skigebiete in Österreich sind, für all jene, die einen 2G Nachweis besitzen, ganz normal zugänglich. Der gültige Nachweis wird an den Kassen beim Kauf des Skipasses überprüft. Das Tragen einer FFP2-Maske ist in allen öffentlichen Bereichen und Skiliften vorgeschrieben. Unser Tipp: So befestigst du deinen Mundschutz an deinem Skihelm.

Gastronomie und Après-Ski in Österreich

Après-Ski gibt es in Österreich in der Wintersaison 2021/22 leider nicht, jedoch ist die gesamte Gastronomie wieder geöffnet. Für den Besuch von Restaurants und Hütten gilt derzeit die 2G Regel, der Nachweis wird meist schon beim Eingang kontrolliert. Ab dem 19. Februar wird die 2G Regel in der Gastronomie zur 3G Regel ausgeweitet. Jedoch werden PCR-Tests in diesem Fall nur für 48 Stunden gültig sein. Alle Lokalitäten des Nachtlebens bleiben vorerst geschlossen und für alle anderen gastronomischen Einrichtungen gilt eine Sperrstunde um 22.00 Uhr (ab 5.2. um 24.00 Uhr). Für eine eventuelle Kontaktverfolgung müssen, wie auch in Deutschland, Kontaktdaten hinterlassen werden (Registrierungspflicht).

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Die Gastronomie in Österreich hat geöffnet.

Übernachten in Österreich

Am 12. Dezember endete das allgemeine Übernachtungsverbot für Hotels, Wohnungen, Chalets und Pensionen in Österreich. Somit sind touristische Reisen inklusive Übernachtung in Österreich wieder möglich, jedoch nur mit 2G Nachweis. Außerdem gilt, wie in allen Innenbereichen, auch in Unterkünften eine FFP2-Maskenpflicht. Wer eincheckt muss nicht nur seinen 2G (ab 19. Februar 3G) Nachweis vorlegen, auch hier gilt eine Registrierungspflicht zur Kontaktverfolgung.

Corona-Maßnahmen in den Geschäften

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien waren und sind in Österreich während der Pandemie immer für jedermann geöffnet. In allen anderen Geschäften muss derzeit noch die 2G Regel eingehalten werden. Das wird sich mit dem 12. Februar ändern, wenn die 2G Regel auch im Handel fällt. Egal welches Geschäft und egal ob 2G oder nicht, die FFP2-Maskenpflicht gilt überall im Handel und wird dort auch weiterhin gelten.

Versicherungsschutz während der Pandemie

Es ist empfehlenswert, die Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung zu prüfen, bevor du deinen Winterurlaub nach Österreich antrittst. Viele Versicherungen übernehmen keine „Schäden“, die durch Corona verursacht werden, solange eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Generell empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob deine Versicherung, unabhängig von Corona, eine zusätzliche Wintersportversicherung verlangt, wenn du in den Winterurlaub fährst.

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Wer sich auf den Weg in den Wintersporturlaub nach Österreich macht, sollte seinen Versicherungsschutz kontrollieren.

Unser Corona-Guide und weitere Informationsquellen

Mit diesem Blog wollen wir über die aktuellen Regeln und Corona-Maßnahmen während eines Winterurlaubs in Österreich 2021/2022 informieren. Wir versuchen die Informationen in diesem Artikel regelmäßig und sorgfältig zu aktualisieren. Snowplaza.de kann und möchte jedoch nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Abhängig vom Infektionsgeschehen ändern sich die Maßnahmen und Regeln schnell und regelmäßig, informiere dich daher am besten vor einem Urlaub immer auch auf den Seiten der österreichischen Regierung und des Auswärtigen Amtes.

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Stand 03.02.2022

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Über Bettina

Grias eich, Ich bin Bettina und lebe in Tirol. Meine große Leidenschaft seit über 20 Jahren ist das Snowboarden. Im Winter surfe ich daher am liebsten auf diesem Brett, das meine Welt bedeutet, durch den Schnee.