Es gibt nicht vieles, was Skifahrern auf dem Weg in den Skiurlaub die Stimmung vermiesen kann. Außer ein langer Stau vielleicht oder ein teures Bußgeld, weil am eigenen Auto etwas nicht in Ordnung gewesen ist. Denn auf dem Weg in die Alpen gibt es einige Vorschriften wie die Schneekettenpflicht oder Winterreifenpflicht zu beachten, anderenfalls kann es teuer werden. Snowplaza stellt den Bußgeldkatalog für Autofahrer in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich zusammen und zeigt, mit welchen Verwarngeldern bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung in den Alpen zu rechnen ist.
Diese Geldstrafen drohen Skifahrern auf dem Weg in den Skiurlaub
Es gibt eine Vielzahl von Bußgeldern, die Skifahrern auf dem Weg in die Skigebiete oder auch beim Fahren im Skiort drohen. Dies beginnt bereits damit, wenn Wintersportler den Motor warmlaufen lassen, wenn sie die Scheiben freikratzen. Wer nicht die gesamten Scheiben von Schnee und Eis befreit, zahlt ebenfalls. Genauso, wenn das Nummernschild wegen Schnee nicht erkennbar ist. Bei diesen Vergehen drohen 10 bis 35 Euro Strafe. Teuer wird es allerdings, wenn der Fahrer nicht über Winterreifen und/oder Schneeketten in den Skigebieten verfügt. Kommt es dabei zu einer Schädigung, drohen empfindliche Strafen bis in den dreistelligen Bereich.
Das kosten die Wintersünden in Deutschland © Polizei NRW Recklinghausen
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Bußgeld für Autofahrer in Deutschland
Winterreifen sind in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 120 Euro, je nachdem, ob es zu einer Schädigung kommt. Dem gegenüber sind Schneeketten in Deutschland allerdings nicht verpflichtend. Was aber nicht bedeutet, dass dies in anderen Skiländern nicht der Fall ist. Deswegen unbedingt immer Schneeketten einpacken. Im Vergleich zu den übrigen Ländern sind die Bußgelder in Deutschland noch vergleichsweise niedrig.
Übersicht möglicher Strafen
- Nicht alle Scheiben schneefrei: 10 - 35 Euro
- Schnee auf dem Dach: 25 - 35 Euro
- Keine Schneeketten: nicht verpflichtend in Deutschland
- Keine Winterreifen: 60 - 120 Euro
- Motor warmlaufen lassen: 10 Euro
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Eingeschneites Auto im Skigebiet
Bußgeld für Autofahrer in Österreich
Ein besonders wichtiger Punkt beim Bußgeld für Autofahrer in Österreich ist, dass dort kein einheitlicher Bußgeldkatalog wie in Deutschland existiert. Stattdessen legen die einzelnen Behörden die Strafen selber fest. Deswegen können die Bußgelder auch durchaus mal um 50 Prozent variieren. Extrem wird es, wenn es etwa ohne die vorgeschriebenen Winterreifen zu einem Unfall kommt. Dann drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.
Übersicht möglicher Strafen
- Nicht alle Scheiben schneefrei: bis zu 5.000 Euro
- Schnee auf dem Dach: bis zu 5.000 Euro
- Keine Schneeketten: bis zu 5.000 Euro
- Keine Winterreifen: ab 60 Euro
- Motor warmlaufen lassen: 75 - 150 Euro
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Vor der nächsten Fahrt immer das Auto vom Schnee befreien (Foto: Pixabay)
Bußgeld für Autofahrer in Frankreich
In Frankreich kann es für Skifahrer ziemlich teuer werden, wenn sie sich einer der typischen Wintersünden schuldig machen. Aber nicht nur werden höhere Bußgelder berechnet als in Deutschland, sondern im schlimmsten Fall kann es auch passieren, dass Autofahrer, die in den Skiurlaub wollen und keine Schneeketten dabeihaben, gar nicht mehr ins Skigebiet fahren. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt wird. Daher also immer unbedingt Schneeketten mitnehmen.
Übersicht möglicher Strafen
- Nicht alle Scheiben schneefrei: k.A.
- Schnee auf dem Dach: 450 Euro
- Keine Schneeketten: 135 Euro und die Weiterfahrt wird untersagt
- Keine Winterreifen: 135 Euro
- Motor warmlaufen lassen: k. A.
Autofahrer sollten auf Schneekettenpflicht achten (Foto: Pixabay)
Bußgeld für Autofahrer in Italien
Auch wenn Italien nicht gerade dafür bekannt ist, dass der Straßenverkehr dort besonders gesittet ablaufen würde, greift die örtliche Polizei dort hart durch, wenn es um Verkehrssünden im Winter geht. So kann allein das warmlaufen lassen des Motors im Stand schon zwischen 200 und 400 Euro Strafe kosten.
Übersicht möglicher Strafen
- Nicht alle Scheiben schneefrei: k. A.
- Schnee auf dem Dach: k. A.
- Keine Schneeketten: 84 Euro
- Keine Winterreifen: 338 Euro
- Motor warmlaufen lassen: 200 - 400 Euro
Verschneiter Julierpass in der Schweiz (Foto: Pixabay)
Bußgeld für Autofahrer in der Schweiz
Die Schweiz ist bekannt dafür, nicht gerade günstig zu sein und das bekommen auch Wintersportler zu spüren, die sich auf dem Weg in den Skiurlaub der typischen Wintersünden schuldig machen. Zwar gibt es in der Schweiz keine offizielle Winterreifenpflicht, sodass dabei keine Kosten entstehen, aber keinen Spaß versteht die Schweizer Polizei, wenn es um das Fahren mit Gucklöchern geht. Nicht vollständig freigekratzte Scheiben werden nicht toleriert. Das ganze Auto muss schneefrei sein, anderenfalls wird zur Kasse gebeten.
Übersicht möglicher Strafen
- Nicht alle Scheiben schneefrei: 920 Euro
- Schnee auf dem Dach: k.A.
- Keine Schneeketten: 70 Euro
- Keine Winterreifen: keine Winterreifenpflicht
- Motor warmlaufen lassen: 55 Euro
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Autofahren über verschneite Pässe kann auch Spaß machen (Foto: Pixabay)
Der Rechtsberater für Skifahrer
Nicht nur auf dem Weg ins Skigebiet kann es zu Situationen kommen, wo Strafen fällig werden, sondern auch auf den Skipisten kann dies passieren. Gerade wenn es zu Zusammenstößen und Verletzungen kommt, ist die Rechtslage entscheidend. Es macht nämlich zum Beispiel einen großen Unterschied, ob jemand nach einem Zusammenstoß Fahrerflucht begeht oder richtigerweise Hilfe leistet. Das gleiche gilt auch für das Skifahren unter Alkoholeinfluss. Dabei drohen im Schadensfall erhebliche Strafen. Zum Rechtsratgeber >